Gewerbe nie genutzt und abgemeldet. Finanzamt will trotzdem Umsatzsteuererklärung etc.?
Hallo, habe vor knapp einem Jahr ein Gewerbe angemeldet, jedoch aus zeitlichen Gründen bin ich nie dazu gekommen etwas zu machen. Habe es also wieder abgemeldet, mit der Begründung es nie ausgeführt zu haben. In jenen 2 Monaten keine Ausgaben, noch Einnahmen gemacht. Das Finanzamt verlangt nun eine EüR bzw. Umsatzsteuererklärung von mir. Muss ich diese trotz "Nicht-Ausführung" machen?
3 Antworten
Du ast ein Gewerbe angemeldet und das Gewerbe innerhalb des gleichen Jahres wieder abgemeldet.
Das kann das Finanzamt bei der Stadt/Gemeinde abfragen.
Aber denkst Du, dass die Hellseher beschäftigen?
Woher sollen sie wissen, dass Du keine Umsätze gemacht hast. Gut Du könntest denen eine eMail schreiben, aber das vorgeschriebene Verfahren ist einfach die Steuererklärung über das ELSTER Portal. Dann ist es amtlich gültig.
Außerdem hat @Eifelia Recht, die Aussage
In jenen 2 Monaten keine Ausgaben,
ist eindeutig falsch, denn die Gewerbeanmeldung kostet Geld, zumindest in allen Städten die ich kenne.
Füll einfach die entsprechenden Formulare mit 0 Einkommen aus.
Natürlich hattest Du Ausgaben - oder kostet bei Euch die Gewerbeanmeldung nichts ?
Gut, jetzt verstehe ich das, danke schon mal :) Aber ist es dann nicht auch möglich ein formloses Schreiben aufzusetzen, mit der Bitte von diesen Erklärungen abzusehen, da mein Einkommen ja nicht über die 410€ drüber gekommen ist?