Mahnung ohne Vorauszahlungsbescheid?

3 Antworten

In manchen Bundesländern ist der Vorauszahlungsbescheid in den Steuerbescheid integriert, in manches ist es ein gesondertes Schriftstück, welches aber meistens im gleichen Umschlag ankommt- also ggf. mal prüfen?

Wozu willst Du denn jetzt beim FA anrufen? Warum soviel Drama? Es werden täglich hunderte von Steuerpflichtigen gemahnt, Du musst das wirklich nicht so hoch hängen. Fehler passieren - Finanzbeamten und Steuerpflichtigen.

Wie bei jeder gerechtfertigten Mahnung lautet die Lösung: Bezahlen. Bezüglich der Säumniszuschläge kannst Du ja noch Einspruch erheben mit der Begründung, dass Du keinen VZ-Bescheid erhalten hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Ihr wart schon 2019 steuerpflichtig! Da ihr die EkSt ohne einen Steuerberater oder vergleichbares gemacht habt, seit Ihr sowieso schon Säumniszuschlagspflichtig. Auf dem ergangenen Steuerbescheid steht auch die Höhe der Steuervorauszahlung und wann sie jeweils fällig ist. Aber alles kümmert Euch wenig - Ihr lebt einfach in den Tag hinein und seid verwundert, wenn Ihr mit einer Steuervorauszahlung belegt werdet.

Du solltest umgehend zahlen!

Der nächste Schritt wäre nämlich, dass das FA unter Umstanden dein Bankkonto sperrt und daraus pfändet.

Das FA benötigt hierzu, das ist eine Besonderheit, keinen Vollstreckungsbescheid.