Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?

3 Antworten

Wenn ein großer Betrag an Kirchensteuer zurückerstattet wurde, dann wird dieser wieder dem Einkommen zugeschlagen. Da er bisher fehlte, war er unversteuert. Also ist nun Einkommensteuer plus ggf. SolZ für diesen Mehrbetrag nachzuzahlen. Das kann in der Tat ein deutlicher Betrag werden, wäre jedoch immer kleiner als der Erstattungsbetrag.

Die gezahlte Kirchensteuer hat in den Jahren, in denen Sie fälschlich berechnet wurde, die Einkommensteuerlast gesenkt, da sie bei der Veranlagung wie eine Spende in Abzug gebracht wird. Dieser Steuervorteil wird Dir jetzt wieder belastet, das ist schon richtig so. Da sich der Abzug nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes auswirkt, hast Du von der Erstattung aber immer noch mehr übrig als Du jetzt bezahlen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung