Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?
Hi zusammen,
ich bin 2018 aus der Kirche ausgetreten, soweit alles gut. Nach einem Arbeitgeberwechsel 2019 wurde mir dann jedoch plötzlich fröhlich Kirchensteuer abgezogen, jeden Monat. Mein damaliger Steuerberater hat sich dann dahinter geklemmt und 2020 bekam ich dann die Info (von der Kirchensteuerstelle beim FA) dass "die zu Unrecht einbehaltene Kirchenlohnsteuer über meine Einkommenssteuer-Erklärung erstattet wird". Ist 2021 auch passiert. Da habe ich die knapp 2 Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen.
Nun folgende Problematik: Ich sitze an meiner Steuererklärung für 2020 und versuch das über bekannte "Tools / Anbieter". Sobald ich eingebe, dass ich letztes Jahr eine Rückerstattung Kirchensteuer erhalten habe, steht da plötzlich, dass ich Geld NACHZAHLEN muss. Trotz Homeoffice-Pauschale die mir zusteht etc.
Ich verstehe das nicht - ich bekomme letztes Jahr Geld zurück, was mir FÄLSCHLICHERWEISE 2 Jahre lang berechnet wurde - und soll deswegen jetzt nachzahlen? Oder muss ich das mit der Erstattung anders angeben..?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Kollegen / Freunde mit gleichen Voraussetzungen (Gehalt, Steuerklasse, Homeoffice etc., nur OHNE diese Rückerstattung) bekommen noch Geld zurück und ich muss nachzahlen, nur weil mir etwas erstattet wurde, was mir aufgrund eines Fehlers des FA lange Zeit berechnet wurde?
3 Antworten
Wenn ein großer Betrag an Kirchensteuer zurückerstattet wurde, dann wird dieser wieder dem Einkommen zugeschlagen. Da er bisher fehlte, war er unversteuert. Also ist nun Einkommensteuer plus ggf. SolZ für diesen Mehrbetrag nachzuzahlen. Das kann in der Tat ein deutlicher Betrag werden, wäre jedoch immer kleiner als der Erstattungsbetrag.
Die Rechtsgrundlage steht hier in Absatz 4b Satz 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
In den Jahren, als es dir als Sonderausgabe abgezogen wurde, hast du dich vermutlich aber nicht beschwert ;)
Die gezahlte Kirchensteuer hat in den Jahren, in denen Sie fälschlich berechnet wurde, die Einkommensteuerlast gesenkt, da sie bei der Veranlagung wie eine Spende in Abzug gebracht wird. Dieser Steuervorteil wird Dir jetzt wieder belastet, das ist schon richtig so. Da sich der Abzug nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes auswirkt, hast Du von der Erstattung aber immer noch mehr übrig als Du jetzt bezahlen musst.