Als Student zwei Werkstudentenjobs?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Meine Frage wäre, ob ich die Jahresgrenze (10.347€) für beide Werkstudentenstellen zusammen einhalten muss

Logischerweise gilt dieser Steuerfreibetrag ( Existenzminimum pro Arbeitnehmer nur einmal im Jahr).

Allerdings ist Dein Werkstudentenstatus bereits mit der Aufnahme des "Minijobs" = 10 Stunden ?? pro Woche zusätzlich zum 1. Job passé.

Nach der Schilderung von oben:

  1. Werkstudent 20h von Mo-Fr
  2. Aushilfe 10h Sonntags
  3. Werkstudent 15h Freitag Nacht + Samstag

Behalte ich noch den Werkstudentenstatus und was für mögliche Probleme könnten aufkommen?

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@EnBe26

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-viele-stunden-pro-woche-darf-ein-werkstudent-arbeiten-203670

Ein Werkstudent darf grundsätzlich regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, auch wenn er bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-oft-duerfen-werkstudenten-ueber-20-std-arbeiten-2036712

Details

Um dies zu prüfen, rechnen Sie vom Ende des aktuellen befristeten Studentenjobs ein Jahr zurück. Dann rechnen Sie alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden zusammen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigungen bei demselben oder bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden.

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