Auf was fällt die Grunderwerbsteuer an beim Immobilientausch zwischen Geschwistern?

1 Antwort

Man muss es ermitteln, ein Einspruchsverfahren kann die Folge sein.

Also eine vernünftige Wertermittlung durchführen. Schätzung kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend.

Dann gibt man den ermittelten Wert in der Tauschurkunde an und mit etwas Glück wird er akzeptiert.

Bei den Stichworten ist "erbe" mit angegeben, wenn es sich um einen Fall der Trennnung des Erbes handelt, kommt man eventuell darum herum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung