Vom Mindestlohn Steuern abziehen?

3 Antworten

45 Std. monatlich * 12,- Euro Mindestlohn = 540,- Euro.

Also fällt keine Steuer an (die beginnt bei über 1.000,- Euro pro Monat.

Krankenversicherung nicht, weil weil Du in der Studenten-KV bist.

Arbeitslosenversicherung nicht, weil Du Werkstudent bist (Hauptbeschäftigung ist Studium).

Nur Rentenversicherung.

Das ist doch ausserdem sowieso viel besser, weil bei einem Minijob der Arbeitgeber 32 % abgaben zahlen muss. Werkstudent ist also für Euch beide zusammen billiger, da soll er Dir lieber 12,50 die Stunde zahlen.

Ich würde nie einen Studenten als Minijobber anstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Mindestlohn bezieht sich auf das Bruttogehalt.