Wird mein Minijob im Verlustvortrag angerechnet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Minijob wird nicht angerechnet, wenn er vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde.

Das ist üblich und man kann es mit dem Arbeitgeber fest vereinbaren.

Der kann die 2 % Pauschalsteuer allerdings abziehen.

Das kann sich bei der Sache sogar lohnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es sich wirklich um einen pauschal versteuern Minijob handelt tauchen die Einkünfte nicht in der Steuererklärung auf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Zählt das dann trotzdem noch zu meinen Einnahmen?

Das Einkommen aus einer geringfügigen, pauschal seitens des Arbeitgebers verteuerten Beschäftigung ist bei einer Steuererklärung irrelevant - sprich hat dort nichts zu suchen.