Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?
Guten Abend,
ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.
Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.
Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?
Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Du hast nichts falsch gemacht.
Du hast Deine Einkünfte angegeben, also alles ist gut.
Nun wird es geringfügig mehr, also meldest Du einfach mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" über ELSTER die Sache an und fertig.
nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine).
Na die 90,- Euro um auf nur 410,- Euro zu kommen, dafür wird es reichen. Schließlich telefonierst Du mal mit dem Verlag, Du hast Internetkosten usw.
Wenn Du nur 10 % der Telefon und internetkosten abzeihst, wirst Du vermutlich schon Erfolg haben.
Oder Du nimmst die Betriebsausgabenpauschale:
Wissenschaftler, Künstler und Schriftsteller in Nebentätigkeit und nebenamtliche Lehr- und PrüfungstätigkeitenFür wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeit und nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit können 25%, max. 614€, der Betriebseinnahmen pauschal für die Betriebsausgaben angewendet werden. Die Betriebsausgabenpauschale kann nur einmal für alle Nebentätigkeiten pro Jahr angewendet werden.
500 Euro - 25 % = 375,- Euro verbleibender Gewinn.
Du hast Dich ja um die Versteuerung für 2019 und 2020 gekümmert. Ich würde als Beginn der Tätigkeit an Deiner Stelle 2021 angeben.
Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen
Diese Vermutung entspringt Deiner Fantasie! Beantworte einfach die Fragen, die im Formular stehen, zutreffend.
Deine Tätigkeit einmal im Kalenderjahr kannst Du auch weiterhin als Honorartätigkeit ausüben und so in Deiner Steuererklärung angeben.