Gewerbe abgemeldet. Das Auto muss ich verkaufen?

2 Antworten

Du kannst es im Rahmen der Aufgabebilanz in das Privatvermögen entnehmen - aber natürlich auch zum aktuellen Wert, um die Versteuerung der Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert (also nicht des Verkaufserlöses, es sei denn, das Fahrzeug ist schon vollständig abgeschrieben) kommst Du nicht herum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Du musst ja eine Aufgabebilanz machen.

Dabei werden alle Gegenstände, die Du ins Privatvermögen übernimmst, mit dem Tageswert bewertet.

Für die Differenz zum Buchwert entstehen dabei Gewinne (Aufgabegewinn) der zu 45.000,- Euro steuerfrei ist, wenn Du 55, oder älter bist.

Leider schreibst DU nichts zu Deinem Betrieb (Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer), dadurch kann man nicht mehr sagen.

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