Gewerbe abgemeldet. Das Auto muss ich verkaufen?
Hi an Alle,
Ich habe mein Gewerbe nach einem Jahr aufgelöst und möchte nun wissen, ob ich mein Auto auch verkaufen muss? Ich möchte aber das Auto privat nutzen. Muss ich dann nun den vollen Verkaufspreis des Autos versteuern?
2 Antworten
Du kannst es im Rahmen der Aufgabebilanz in das Privatvermögen entnehmen - aber natürlich auch zum aktuellen Wert, um die Versteuerung der Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert (also nicht des Verkaufserlöses, es sei denn, das Fahrzeug ist schon vollständig abgeschrieben) kommst Du nicht herum.
Du musst ja eine Aufgabebilanz machen.
Dabei werden alle Gegenstände, die Du ins Privatvermögen übernimmst, mit dem Tageswert bewertet.
Für die Differenz zum Buchwert entstehen dabei Gewinne (Aufgabegewinn) der zu 45.000,- Euro steuerfrei ist, wenn Du 55, oder älter bist.
Leider schreibst DU nichts zu Deinem Betrieb (Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer), dadurch kann man nicht mehr sagen.