Gewerbe abgemeldet. Das Auto muss ich verkaufen?

2 Antworten

Du kannst es im Rahmen der Aufgabebilanz in das Privatvermögen entnehmen - aber natürlich auch zum aktuellen Wert, um die Versteuerung der Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert (also nicht des Verkaufserlöses, es sei denn, das Fahrzeug ist schon vollständig abgeschrieben) kommst Du nicht herum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
FinanzGewerbe 
Fragesteller
 28.11.2022, 15:40

Was ist denn "Buchwert"? Also bedeutet das z.B. ich habe das Auto für 12 Tausend gekauft, aber jetzt kostet das 8 Tausend Euro. Nun habe ich mein Gewerbe aufgelöst. Muss ich diese 8 Tausend Euro als Betriebseinnahme eintragen und die 8 Tausend euro versteuern?

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Eifelia  28.11.2022, 16:10
@FinanzGewerbe

Buchwert = Anschaffungskosten minus Abschreibung

Du hast das Auto für 12.000 gekauft, aber Du kannst doch nicht die ganzen 12.000 € im Jahr der Anschaffung als BEtriebsausgabe buchen - das Auto muss doch abgeschrieben werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Wenn Du das nicht weißt (das ist nun wirklich Basiswissen für einen Unternehmer) - solltest Du für die Aufgabebilanz einen Steuerberater hinzuziehen.

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senior1  28.11.2022, 22:25
@Eifelia

Bei einer Betriebsaufgabe können Sie einmalig einen Freibetrag in Höhe von 45.000 € steuerlich geltend machen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Übersteigt Ihr Aufgabegewinn 136.000 €, mindert sich der Freibetrag.

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Eifelia  28.11.2022, 22:30
@senior1

Ich habe Deinen Text "Über 55 Jahre?" auf das davor stehende "Abschreibung?" bezogen.

Du wolltest aber offenbar von FS wissen, ob er/sie über 55 ist, Missverständnis.

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Du musst ja eine Aufgabebilanz machen.

Dabei werden alle Gegenstände, die Du ins Privatvermögen übernimmst, mit dem Tageswert bewertet.

Für die Differenz zum Buchwert entstehen dabei Gewinne (Aufgabegewinn) der zu 45.000,- Euro steuerfrei ist, wenn Du 55, oder älter bist.

Leider schreibst DU nichts zu Deinem Betrieb (Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer), dadurch kann man nicht mehr sagen.

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