Haus schon zu Lebzeiten verschenken?

5 Antworten

Alles was wichtig ist, fehlt im Sachverhalt.

Das Alter der Eltern, der Wert der Häuser, ob das zweite Haus auch an Dich und die anderen Kinder nur Geld gehen soll,

Auch vor dem Hintergrund, dass die Eltern ja evtl. mal pflegebedürftig werden oder ins Heim müssten und dann ja evtl. erstmal ein Haus verkauft werden müsste um das alles zu zahlen.

Innerhalb einiger Jahre, könnte so eine Schenkung rückgängig gemacht werden, außerdem würden die Heimkosten, auch wenn sie nicht verschenkt hätten, ja aus der/den Mieten beglichen, denn das selbst bewohnte Haus könnte ja auch vermietet werden.

Ausserdem müssen die Zahlungen an die Geschwister auf bestimmte Art erfolgn, weil es sonst viel Schenkungs-/Erbschaftsteuer kostet, denn Zahlungen direkt von Dir an Geschwister wären ggf. wie Schenkungen zu beurteilen und nur mit 20.000,- Freibeträgen belegt.

Was Ihr braucht ist eine individuelle Beratung bei einem Berufskollegen von mir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schenken können Sie, vererben geht erst nach dem Tod eines der beiden Elternpaare. Solange beide noch mindestens 10 Jahre leben ist nach der Schenkungkein Erbausgleich mit Deinen Geschwistern notwendig, da Du ja schreibst, sie würden den Nießbrauch an dem vermieteten Haus behalten.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Macht es denn aus Ihrer Sicht, jetzt schon zu verschenken? Auch vor dem Hintergrund, dass die Eltern ja evtl. mal pflegebedürftig werden oder ins Heim müssten und dann ja evtl. erstmal ein Haus verkauft werden müsste um das alles zu zahlen. Und es ist schon gewollt, dass meine Geschwister einen Ausgleich bekommen bzw. wir alle das gleiche erben. Wir haben ein gutes Verhältnis.

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@Banane87

"Wir haben ein gutes Verhältnis."....mittlerweile ist das in meinem Geschwisterkreis nicht mehr, weil ich Alleinerbe wurde, und das Geschwisterteil auch beschenkt wurde, leider hatte meine Mutter einen guten Notar, der einen Passus reinschrieb, wonach die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird, somit musste ich nix ausgleichen, der Pflichtteil ist gleich null, das führte zu verschieden Neidreibereien...also das kann sich sehr schnell ändern, wenns ums Geld geht. Wenn Deine Elter nach der Schenkung, die ihr vor habt, ins Heim kommen, schützt euch auch keine 10 Jahres Schenkungsregel, bei Niessbrauch beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tode bzw nach dem Eintritt ins Pflegeheim, wenn nur zeitlich, mag das Niessbrauchrecht noch gelten, also wenn sie gesunden, ansonsten ist das Niessbrauchrecht da auch beendet, wenn sie geistig bzw gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, das Niessbrauchrecht auszuüben.

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Du schreibst hier nix zu dem Alter deiner Eltern.

unten weiter schreibst du"pflegebedürftig oder ins Heim"

Wenn ihr jetzt eine Schenkung vollzieht und deine Eltern kommen ins Pflegeheim,

ist die Schenkung hinfällig, bedeutet, das Haus wird zur Begleichung der Pflegekosten verwendet.

Die ernsthafte Frage ist, ob da noch groß was übrig bleibt, um mal ein Erbe durch "drei" zu teilen.

Meine Mutter hatte Wohnrecht, und ich war der Beschenkte. Sie wurde pflegebedürftig, hatte sie knapp 3 Jahre zuhause gepflegt, dann 3ter Schlaganfall, Pflegeheim. Das halbe Jahr in 2 Pflegeheime hat pro Monat 3800 Euronen gekostet, nebst 600 Euronen Flüssignahrung, KK hat bei Pflegestufe 5 1700 Euronen beigesteuert, Meine Mutter hatte 5 (!) Renten, so war das gerade so zu bezahlen, ohne das mein Haus in Gefahr war.

Also würde ich dringend dazu raten euern Plan zu vollziehen, ich würde euch auch raten, das jemand die Vollmacht übernimmt, durch Notar geregelt. Meine Mutter hatte das 3 Jahre vor Pflegefall gemacht, ich konnte somit alle finanziellen Dinge in ihrem Namen erledigen, zum anderen konnte ich sie noch operieren lassen, da sie keinen Schluckreflex mehr hatte, sie wäre lt Chefarzt da verhungert an der Infusion...

Ich hatte Glück, es blieb noch genug später für die Bestattungskosten etcetc

ich wünsche Euch auch das Glück

Sollte das Gesamtvermögen der Immobilien mehr als 400 000 betragen ist eine Schenkung ratsam um nachher beim Versterben keine Erbschaftssteuern zahlen zu müssen. So kann man 2x 400 000 gelten machen, einmal als Schenkung und einmal als Erbe.

Wenn deine Eltern ein Nissbrauchsrecht auf das Haus erhalten sollen, solltet ihr allerdings auch abklären wie das mit der Instandhaltung/Sanierung und co läuft, sonst könnten deine Eltern theoretisch die Kaltmiete nehmen und nichts ins Haus investieren und ihr bekommt dann nur noch ne Bauruine wenn ihr das Haus dann endlich nutzen könnt oder müsst diese Arbeiten aus eigener Tasche Zahlen ohne das ihr es zu Lebzeiten der Eltern ersetzt bekommt.

Sucht euch nen guten Notar, der euch beraten kann, auch in Bezug auf eure Geschwister.

Ob das Sinn macht, lässt sich ohne weitere Angaben nicht beantworten!

Wichtige Angaben hierzu, wie z. B. Gesamtvermögen der Eltern und wie sich die derzeitigen Eigentumsverhältnisse der Grundstücke zusammen setzen, fehlen!