Freelancing neben Pflichtpraktikum?

1 Antwort

Du kannst einfach eine private Rechnung schreiben.

Dieses Einkommen beeinflußt das Einkommen aus dem Praktikum nicht, oder meinst du die Abgaben dazu?

Den Gewinn aus dieser Rechnung mußt du nur in der Steuererklärung angeben (Freibetrag 400 €).

Vielen Dank für deine Antwort!

Genau ich meine die Abgaben zum Praktikumsgehalt, da im Pflichtpraktikum m.E. die Sozialabgaben wegfallen. Verändert sich dahingehend etwas?

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