Schulden – die neusten Beiträge

Jedermann Inkasso abzocke?

Guten Tag,

soeben habe ich eine Email von jedermann Inkasso bekommen in der sie 1,500 Euro von mir verlangen und nichtmal meinen richtigen Namen benutzen.

Außerdem bin ich erst 17.

Bitte um schnelle Rückmeldung!!

Ich werde euch die kopierte Email einfügen

Mfg

Julian Valentin

Sehr geehrter Herr Steffen,.wir ersuchen Sie erneut um dringende Kontaktaufnahme bzw. um Bekanntgabe Ihrer aktuellen Adresse.

.Unsere Kontaktdaten für Deutschland:

Jedermann Inkasso GmbH

Anschrift: Landesstraße 85, DE-21776 Wanna

Telefon: +49 (0) 4721 620 99 90

Fax: +49 (0) 4721 620 99 90 300.Unsere Kontaktdaten für Österreich:

Jedermann Inkasso GmbH

Anschrift: Rainbergstraße 3a, A-5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 662 844 209 200

Fax: +43 (0) 662 844 209 300

.

Unsere Kontaktdaten für Schweiz:

Jedermann Inkasso AG

Anschrift: Breitackerstrasse 1, CH-8702 Zollikon

Telefon: +41 (0) 4158 80 990

Fax: +41 (0) 4158 80 991

.

E-Mail:office@jedermanninkasso.com

.

Sie erreichen uns

von Mo. bis Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr, sowie

Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr

.

Unsere Bankdaten (Postbank):

IBAN: DE42 7001 0080 0059 1768 08

BIC: PBNKDEFFVerwendungszweck: 2019194244-8.Wir sehen Ihrer entsprechenden Rückmeldung mit Interesse entgegen. Sollten wir binnen 10 Tagen keine Antwort Ihrerseits erhalten, wird eine Detektei mit den notwendigen Erhebungen und der Adressausforschung beauftragt werden. Derartige Ermittlungen sind naturgemäß mit weiteren nicht unerheblichen Mehrkosten für Sie verbunden..

Die offene Forderung beträgt derzeit gesamt EUR 1.565,79.

.

Gerne würden wir mit Ihnen eine Zahlungsvereinbarung treffen. Rufen Sie uns dazu bitte an oder senden eine Email an office@jedermanninkasso.com. Damit diese Forderung der Firma D.I.E. GmbH endlich erledigt werden kann

Schulden, Inkassounternehmen

Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden

Wann kommt der erste Inkassobrief?

Vor knapp 3 Jahren haben meine Eltern einen Account für mich und meine kleine Schwester bei Duden Learnattack erstellt und ein Abo abgeschlossen. Den Account haben sie auf meinem Namen eröffnet. Ende 2018 haben wir beschlossen dass wir das Programm nicht mehr brauchen und haben gekündigt. Das war ungefähr im Oktober.

Nun mussten wir aber anscheinend trotzdem das Abo für die Restzeit bezahlen. In dem Brief den ich bekommen habe werden mir Beträge von November 2018 bis März 2019 angerechnet.

Nun hat mich letztens der Schlag getroffen als ich den oben erwähnten Brief von Duden gefunden habe (meine Eltern haben ihn mir nicht gegeben, ich hab ihn selber gefunden), in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Sache an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird wegen den oben genannten Beträgen die meine Eltern nicht bezahlt haben (Der Account läuft zwar auf meinen Namen aber auf die E-Mail meiner Mutter, sie hat alle Mahnungen bekommen, aber dennoch nicht gemacht. Bitte fragt mich nicht warum, ich weiß es wirklich nicht).

Der Brief ist mit dem 22. 06. 2020 datiert. Aber ich habe immer noch keinen Brief von irgendeinem Inkassounternehmen erhalten. Wie lange dauert es denn im Schnitt bis man so ein Schreiben bekommt? Und bedeutet das automatisch einen Schufa-Eintrag? Ich wollte dieses Jahr eigentlich einen Studienkredit für mein Studium beantragen... Ich habe Duden schon angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.

Inkasso, Schulden

Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich

Hpmi Inkasso „Die Zeit“?

Hallo :)

Mein Deutsch ist nicht perfekt daher entschuldigt für eventuelle Fehler.

Folgendes:

Im November 2019 habe ich auf Instagram eine Werbung von der Zeitschrift „Die Zeit“ bekommen, in der mir ein kostenloses Abo für 3 Wochen angeboten wurde. Da ich gerne lese habe ich mir gedacht warum nicht.

Die Zeitung wurde mir dann geschickt, auch nach den 3 Wochen was mich verwundert hat, da ich aber keine Kreditkarte oder Bankdaten angegeben habe, dachte ich mir nichts dabei.

Irgendwann hat dann die Zusendung aufgehört und ich habe das Ganze vergessen.

Bis vor 1 Woche, als mich ein Brief von der Inkassofirma HPMI erreichte, in der die Firma in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift 202€ von mir verlangte.

Falls ich den Beitrag nicht bezahlen würde, würden die das Gerichtliche Mahnverfahren bestreiten. Außerdem sprachen die davon, dass sie mir bereits Briefe geschickt hätten von denen ich aber nie welche bekommen habe, bis eben auf den Brief mit der Rechnung von 202€.

Daraufhin habe ich bei der Firma angerufen und gesagt dass ich nicht bezahlen werde, da mir klar war, dass ich ja wirklich nichts getan habe.

Die unfreundliche Frau an der anderen Leitung meinte aber das ich es mit einer seriösen Firma zu tun habe und auf jeden Fall zahlen muss, auch dass sie mir 100% die vorherigen Mahnungen geschickt hätten und dass wenn ich nicht zahle, mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen muss.

Da ich noch sehr jung bin (Studentin), und ich mich einfach nicht auskenne, habe ich mit denen eine Ratenzahlung vereinbart.

Jetzt meine Konkreten Fragen:

Muss ich zahlen?

Hat jemand Erfahrungen, genau mit jenen Inkasso Unternehmen?

Ist das mit dem Gericht echt ernst gemeint?

Ich bin mir sehr unsicher und weiß nicht was ich machen soll.

Ich Freue mich auf eure ernst gemeinten Antworten

Danke im Vorraus

Bleibt Gesund :) liebe Grüße aus Italien

Inkasso, Schulden

Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden

Ich brauche dringend finanzielle Hilfe... ich weiß nicht mehr weiter - was kann ich tun?

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Vielleicht habt ihr ja einen rat was ich machen könnte. Ich gehe normal Arbeiten, verdiene aber nicht viel, "nur" 1320 euro Netto im Monat. Ich hatte in einem Jahr nun 2 umzüge. was mein Budge ganz schön runter gezogen hat, meine Katze wurde an den Nieren krank was mich mal eben 1200 ca gekostet hat insgesamt. ja jetzt habe ich das problem das cih an meinem alten wohnort einen dispo von 2200 euro hatte der auch ausgeschöpft war, jetzt haben sie mir wegen dem umzug den dispo auf 1200 gekürzt.. so jetzt hatte ich diesen monat nur noch 130 euro zum leben.. bin hier zur neuen bank hin und habe alles geschildert, die konnten mir aber aufgrund der probezeit nur einen dispo von 900 euro einräumen und 1000 euro auf das alte konto überweisen, ist auch richtig nett das die das so gemacht haben, ich muss aber noch selbst 900 auf das alte konto einzahlen damit es aus dem dispo raus ist und ich es kündigen kann und das innerhalb von 3 monaten. ich muss die renovierung bezahlen die kaution der wohnung lebensmittel und muss noch irgendwie zur Arbeit kommen. Die Familie kann mir kein Geld geben.. ich bin noch 3 moante in der probezeit und bekomme keinen kredit. weiß jemand was ich tun kann ? ich bin so verzweifelt das ich schon dran gedacht habe mich umzubringen weil ich einfach nicht mehr kann, es soll noch einmal wer behaupten das Geld nicht glücklich macht. ich brauche dringend moindestens 3000 euro. hat da jemand eine Idee ? ich dachte sogar schon da dran meinen körper zu verkaufen..

Kredit, Schulden

Kiosk verkauft, Geld ist weg - ist Insolvenz die letzte Alternative?

Hallo zusammen,

Ich habe von Anfang des Jahres bis vor ein paar Tagen einen Kiosk geführt, den ich nun letztendlich verkaufen musste.

Da mein Vater eine Abfindung bekommen hatte, haben wir uns gedacht, dass wir einen Laden erfönnen könnten.

Leider hatte mein Vater auch zu dieser Zeit bereits Schulden, weswegen wir den Laden über mich laufen lassen mussten.

Nun haben wir nach langer Leidenszeit, beschlossen den Laden zu verkaufen. Beziehungsweise ich habe aufgegeben. Es herrschte so ein enormer Druck auf mir, sodass es mir auch gesundheitlich nicht mehr gut ging. In dieser Zeit ist auch das Verhältnis zu meinem Vater zerrüttet worden, dass sowieso von anfang an nicht gut war. Bereits zu Anfang hatten wir wenig Geld um den Laden vernünftig zu bewirtschaften, was alles erschwerte.

Nach langem hin und her, haben wir beschlossen den Laden zu verkaufen und alles hinter uns zu bringen.

Das eigentliche Problem nun ist , dass mein Vater mit dem Geld abgehauen ist. Nun kann ich meinen gewerblichen und privaten finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen. Diese wären z.B: Steuerberater, anstehende Stromkosten vom Laden, Finanzamt Krankenversicherung,Autosteuer,Autoversicherung,Inkassomahnungen,Miete meiner Wohnung.

Mein nächster Schritt wäre nun, dass ich zu einem Schuldnerberater gehe und mich beraten lasse.

Es beläuft sich auf Schulden von ca 15.000-20.000.

1.Würde sich eine Insolvenz lohnen? 2.Alternativen? Ich bin 23 Jahre alt und kann mir das einfach nicht vorstellen. 3.Kann ich noch eine Regelinsolvenz beantragen, da ich den Laden schon verkauft habe. 4.Beinhaltet die Regelinsolvenz auch private Schulden. 5. Werden die Kosten für den Treuhänder und oder den Schuldnerberater erstattet.

Danke im voraus.

Insolvenz, Schulden, Selbstständigkeit

Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB

Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulden