Zumutbare Ratenhöhe?

6 Antworten

Also, Deine Zahlen verstehe ich auch nicht. Bist Du evtl. in der studentischen KV und hast einen job als Werksstudentin und ein WG-Zimmer?

Demnach wärst Du noch recht jung und benötigst evtl. zur Zeit keine KV-Leistungen.

Die üblichen KV-Leistungen sind bei Beitragsrückstand nämlich nicht mehr gegeben. Es wird nur eine Notfallversorgung übernommen. Entsprechend lange fehlt Dir auch der Krankenversicherungsschutz.

Den Rückstand von 16.000,-€ wirst Du auf lange Zeit nicht zurückzahlen können, ob Du nun 30,- oder 300,-€ als Raten anbietest. Und mit aufsteigendem Semester ist der job evtl. auch nicht mehr zu leisten.

Pfänden kann die KV jedenfalls nichts und gegen Pfändungsversuche würde Dich ein P-Konto schützen.

Vielleicht wäre da eine Schuldnerberatungsstelle der richtige Ansprechpartner.

seid wann kann die KV nicht Pfänden, das stimmt so einfach nicht!

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@Gecko33

So entscheidend kann ein Buchstabe sein - hier ist es das S.

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Nobel, dass Du ernsthaft den ganzen Betrag zurückzahlen willst.

Wenn Du Deine Situation darstellst, wird sich die KV aber mit großer Sicherheit auf eine Reduzierung des Gesamtbetrages einlassen.Dafür könnte es auf jeden Fall Sinn machen, zumindest über eine Privatinsolvenz nachzudenken und sich entsprechend zu informieren.

Das kostet nichts und kann eine ganze Menge bringen:

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

Und google mal "forum-schuldnerberatung".

Leider akzeptiert GF mal wieder diesen Link nicht.

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Susi:

Empfehlung: Beweise als "Unpfändbare" deinen guten Willen und biete an:

Tilgung 2 % zuzüglich ersparter Zinsen, ZInsen 1 %, Annuität 3 %,

aus 16.000,-- = monatliche Rate 40,-- €

Dauer rd. 41 Jahre.

Und warte die Reaktion der Gläubigerin ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gegenfragen: Weshalb gehen von einem Nettolohn 90,- Euro für KV ab?

Miete + Nebenkosten: 200,- Euro erscheint mir verdammt wenig.

Ich lebe in einer WG, daher die niedrige Höhe.
Zwecks der 90€: ich nahm an dass ich die Hälfte des KK-Beitrages selbst übernehme, die andere Hälfte mein AG? Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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@SusiSchneider90

Wenn Du einen Arbeitgeber hast, ist der Krankenversicherungsbeitrag schon abgezogen, wenn Dein Netto 957,- Euro ist.

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Sorry, war die Antwort für eine andere Frage, daher wieder entfernt.