Ratenzahlung, trotz eidesstattliche Versicherung?

3 Antworten

Natürlich - die Schulden bestehen doch nach wie vor.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert...

Nein, ohne pfändbares Einkommen muss man nichts bezahlen. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein.

Ein steinreicher Privatier hat evtl. kein pfändbares Einkommen - na?

Nichts mehr bezahlen muss man evtl. nur, wenn die Inso läuft.

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@correct

Bitte verschone mich mit Deinen Kommentaren. Ich kommentiere Deine "Antworten" auch nicht.

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@Andri123

Ob Du mich kommentierst oder nicht - mir egal.

Du hast da oben aber falsches geschrieben - ob das nur ich oder andere kommentieren ist hinzunehmen.

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@Gaenseliesel

Der Google ist eine Plattform mit Milliarden Fehler - wird häufig (so wie hier) fehlinterpretiert.

Natürlich hilft die eV vorerst mal - der GV geht wieder.

Dazu müsste man aber wissen, wozu die eV (heisst nicht mehr so) dient - sie soll evtl. weitere Vollstreckungsmöglichkeiten aufdecken.

Warum weitere V.mögl. - weil er (wie oben in einfacher und verständlicher Weise geschrieben) selbstverständlich sein Schulden zu zahlen hat.

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@Gaenseliesel

Und der ganze Scheiss steht jetzt unter meiner Antwort, das ist ja zum Schämen.

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@Andri123

nimm's gelassen - schämen brauchst du dich doch nicht ! Deine Antwort war ok, den Fragesteller hat es geholfen ....alles gut !!!

correct hat seine Antwort doch schon selbst halbwegs korrigiert :

......"Natürlich hilft die eV vorerst mal - der GV geht wieder." .....

und mehr wollte der Fragesteller doch gar nicht wissen ☝️

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@Gaenseliesel

Na Ihr zwei - "muss ich die ratenzahlung trotzdem einhalten?" - was wollte er wissen?

Er bekam darauf eine Scheissantwort, die zu korrigieren war - aber die Damen interessiert das nicht - sie glauben, correct ärgern zu müssen/können.

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