Ist eine Forderung rechtskräftig wenn der Name falsch geschrieben und die Anschrift falsch sind?

2 Antworten

Die Forderung ist doch allein schon durch den Titel für 30 Jahre gültig. Da kann jetzt der Name auch falsch sein, die Forderung wird dadurch nicht unwirksam.

Die Briefe sind Dir ja wohl zugegangen. Was soll denn das mit der Adresse? Und den Namen falsch schreiben ist auch nicht ungewöhnlich.

Für die Inkassofirma wird sich natürlich ein böses Erwachen geben wenn die eines Tages den Gerichtsvollzieher losschickt und so erstmals erfährt, dass Du da überhaupt nicht mehr wohnst.