Einkommenssteuer pfändbar bei Ehepaar und nur einem Schuldner?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann man nicht in das Vermögen eines anderen Menschen als den, der Schulden hat, pfänden. Sonst müsste ich ja Angst haben, dass sie wegen der Schulden deines Mannes auch mal bei mir vor der Tür stehen.

Aber zur Berechnung dessen, was gepfändet werden kann, wird berechnet, worüber der Mann überhaupt verfügt.

Bei den Einkommensteuern ist es nun mal halt so, dass Eheleute von Gesetz wegen Gesamtschuldner der Steuer sind, aber niemals Gesamtgläubiger. Das bedeutet, ein Erstattungsanspruch an Steuern lässt sich genau dem einen oder dem anderen zurechnen. Und soweit der Erstattungsanspruch dir zugerechnet werden muss, kann da auch nichts gepfändet werden.

Ausnahme: Die Erstattung geht auf das Konto des Mannes, denn der Mann hat der Bank gegenüber erklärt, dass das auf dem Konto befindliche Geld ihm gehört. Wenn das der Fall ist, solltet ihr dem Finanzamt ein anderes Konto angeben.

Sofern sich eine Gesamterstattung an Steuern deshalb ergibt, weil du 100 Euro erstattet bekommst und er 80 Euro nachzahlen muss, lässt sich auch dies errechnen.

Und noch etwas: Als Ehefrau bis du deinem Mann gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig. Sofern sich aus euren Verhältnissen ein tatsächlicher Unterhaltsanspruch deines Mannes dir gegenüber ergibt, wird auch dieser Anspruch in die oben genannte Berechnung einbezogen.

Moin meine Lieben...

so nun ist es relativ aktuell.

Nochmal kurz die Sachlage. 

Mein Mann geht voll arbeiten und hat auch alle Ausgaben getragen. Ich bin seit ein paar Jahren Gesundheitlich Zuhause.

 2013 erhielt ich Lohn und Krankengeld. Lohn nur 3 Monate rest Krankengeld.

2014 Krankengeld und Übergangsgeld der DRV

2015 Arbeitslosengeld

2016 Nix... da mein Mann über dem satz liegt. Aus allen Leistungen raus.

Nun mussten wir eine Steuererklärung machen für die oben genannten Jahre.

Dies wurde über einen Steuerberater gemacht. Der schickte uns nun seine Berechnung was wir als gemeinsam Veranlagt bekommen würden voraussichtlich. (Vergaß beim Steuerberater zu fragen)

Die Betitelung und Kontopfändung läuft ganz allein auf meinen Namen auch auf mein eigenes Konto.

Die Steuerrückerstattung soll auf das Konto meines Mannes gehen.

Dieser ist mir auch unterhaltspflichtig.

Nun viel mir heute mit mega schreck ein die Pfändung.

WAS passiert denn nun? Kann bzw wird das ganze Geld nun gepfändet auch zu Lasten meines Mannes?

Wenn nicht, wie würde es berechnet werden?

Ich habe so null Plan. Und bin am Ende. Denn mein Mann hat mich echt die Jahre aufgefangen und mal ein kleiner Lichtblick für Ihn und nun das.

Kann mir jemand genaue Auskunft geben?

Vielen Dank im voraus. 

Pfändungen zielen nicht ausschließlich in das Eigentum des Schuldners, sondern auch in den Verfügungsbereich. Also auch wenn der Schuldner nur eine Kontovollmacht hat, oder als Verfügungsberechtiger für ein fremdes Konto hat bzw. eingetragen ist, kann in dieses fremde Konto gepfändet werden. Bei der Pfändung der Steuererstattung ist das vergleichbar.

Das verstehe ich nicht. Wir haben nix gemeinsam, nur durch die Ehe leider ggf Einkommenssteuer.

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@DogoMaya

Du kannst aber über die Steuererstattung verfügen. Das ist der rechtliche Ansatz.

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Eure Konten trennen.

Wir haben keine gemeinsamen Konten. Auch nie gehabt. Auch keine Vollmachten gegenseitig.

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