Kontopfändung obwohl Forderung bereits beglichen. Was nun?

3 Antworten

Das über die Gerichtsvollzieherin zu machen, bedeutet, dass die eine "Serviceleistung" erbringt.

Nur das Amtsgericht kann den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufheben, der der Bank vorliegt.

Wenn Du das Konto schnell freihaben willst, musst Du der Bank die Anweisung geben zu zahlen. Das machen die und Du kannst sofort über das weitere guthaben verfügen.

Aber dann musst Du natürlich die Rückzahlung wegen der wohl dann doppelten Zahlung betreiben.

"Aber dann musst Du natürlich die Rückzahlung wegen der wohl dann doppelten Zahlung betreiben."

was aber in jedem Fall weitere Kosten verursacht und Zeit dauert,  die man dann zu tragen hat.

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@hildefeuer

Stimmt, aber Abwarten hat den Frager nun schon über 20 Tage  gekostet, in denen das Konto blockiert ist.

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@wfwbinder

Ich rate mal: Der Fragesteller hat geschrieben er hätte die Forderung im Mai überwiesen. Es sind vermutlich weitere Kosten entstanden, es wurde auch keine Einrede der Verjährung von Zinsen abgegeben. Darum wird es gehen. Es wird ja regelmäßig versucht Forderungen durchzusetzen, die nicht legitim sind. z. B. verjährte Zinsen, Gebühren etc.

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@hildefeuer

 Die Forderung, um die es geht, habe ich aber Anfang Mai bereits beglichen.

Da lese ich nichts von Teilforderung. Deshalb war ich davon aufgegangen, dass der komplette Betrag einfach beim Gläubiger falsch verbucht war.

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Doppelzahlungen an Gläubiger sollte man auf jeden Fall vermeiden. Die Gläubiger versuchen dann, die Zahlung gegen nicht legitime Forderungen zu verrechnen. Meist sind das unzulässige Gebühren oder verjährte Zinsforderungen. Man kommt dann nur schwer und unter weiteren Kosten sein Geld zurück und das kann dauern. ggf. muss man den Klageweg beschreiten.

Aus genau diesem Grund ist es nicht ratsam, eine Forderung für die eine Pfändung besteht, zu bezahlen durch Überweisung. Da sind auch ein paar Fallstricke ausgelegt. Wenn die Überweisung nicht direkt an den Gläubiger, sondern an dessen Rechtsvertretung oder Inkassobüro gegangen ist und der Betrag aus welchen Gründen auch immer nicht weitergeleitet wurde, wird das viel Mühe und Zeit kosten. Es ist besser die Pfändung dann weiter laufen zu lassen, wenn keine anderen zwingenden Gründe dagegen sprechen. Die Forderung kann auch inzwischen weiter verkauft sein, dann wird es noch schwieriger.

Man muss in jedem Fall selbst tätig werden oder einen Anwalt beauftragen.

"Die Forderung, um die es geht, habe ich aber Anfang Mai bereits beglichen."

aber offensichtlich sind weitere Kosten entstanden, die nicht gezahlt wurden.


Sprich mit dem gerichtsvollzieher , wir können die belege nicht prüfen.