Haus verschenken um Pfändung zu umgehen. Möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von solchen "Tricksereien" würde ich in jedem Fall abraten. das löst das Schuldenproblem nicht und hat nur erhebliches Potential für weitere Probleme.

Oder möchte der Schuldner vielleicht zusätzlich zu seinem Schuldenproblem noch ständig mit der Angst leben, dass die Sache herauskommt und er sich vielleicht sogar strafbar macht?

Besser wäre es, sich den Tatsachen zu stellen und zu versuchen, nach einer dauerhaften Lösung zu suchen. So schnell wird ein (selbstbewohntes?) Haus nicht versteigert.

Lies mal hier nach unter "Schulden bei der Krankenversicherung – Hilfe und Tipps":

https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/nichtversicherte

da steht u.a.

Viele Sozialvereine bieten kostenlose Sprechstunden an oder haben Anwälte, die ohne Honorar helfen. Auch die Verbraucherzentralen sind ein Ansprechpartner.

Dort würde ich zunächst mal hingehen und die Berechtigung der Forderung (auch der Höhe) prüfen lassen und ob es Möglichkeiten gibt, vielleicht zumindest einen Teilerlass zu bekommen. Außerdem wissen die am besten, wie groß wirklich die Chance ist, dass die KV auf das Haus zugreifen kann bzw. ob das überhaupt möglich ist.

Dann mit dieser Unterstützung auch Kontakt mit der Krankenversicherung aufnehmen wegen einer Ratenzahlung im Rahmen der Möglichkeiten. Die Krankenkassen sind meist froh, wenn sie so eine Regelung treffen können. Die haben auch keine große Lust, Häuser zu versteigern.

Ansonsten als letzte Lösung siehe @brigi123

Die emotionale Bindung an ein selbstbewohntes Haus will ich zwar nicht unterschätzen, aber es gibt schon Schlimmeres, als ein Haus für €200.000 zu verkaufen, davon €40.000 Schulden zu bezahlen und den Rest "sinnvoll" zu verwenden.

Und zuletzt: Das Haus und damit vorhandenes Vermögen "in Sicherheit zu bringen" und sein Leben auf Staatskosten zu finanzieren ist nicht nur unsozial, sondern ggf. auch strafbar!

In Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger in voller Absicht und keineswegs
versehentlich keine oder falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage machten, drohe den Betroffenen außerdem eine Betrugsanzeige bei der
Staatsanwaltschaft.

Geh(t) lieber den geraden Weg, ich wünsche Erfolg dabei!

Vielen Dank an dich für die ausführliche (und erste hier) ansatzweise hilfreiche Antwort!

Es ist nicht mein Plan da etwas zu "tricksen", wollte nur Fragen ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt sich zu schützen bzw. eben das Haus zu schützen. Oder andere Ansatzpunkte/Tipps die mich auf etwas bringen, an was ich bis jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe.

Eine Ratenzahlung is schön und gut und wäre auch angenommen worden... aber mit einem Einkommen von 0 Euro, monatlichen Kranken/Pflegeversicherungszahlungen von 179,- (Mindestsatz) wirds schwer genug, die 179 Euro aufzutreiben. Machbar.. aber leichter macht´s die Sache nicht...

Der "neue" Plan sieht eben wie folgt aus, dass wir auf die Möglichkeit eines Vergleich-Angebots zurückgreifen und ALLES was wir (ich, obwohl ich direkt nichts damit zu tun habe) aufbringen was wir haben. Das dürfte sich bei 20.000 bis 25.000 einpendeln in der Hoffnung die Krankenkasse nimmt den Vergleich an und streicht die restliche Schuld.

Alles andere, wie die erneute Prüfung, nachträgliche Senkung etc. der Beiträge etc. etc. etc. habe ich in den letzten 3 Monaten gefühlte 800 mal durchgenommen und ist leider (mir immer noch völlig unverständlich wie das überhaupt sein darf, aber oke...) aussichtslos.

PS: JA, unterschätze die emotionale Bindung an das selbstbewohnte und vor allem EIGENE Haus nicht... das ist der einzige Grund warum ich alles was möglich ist tue um es nicht zu verlieren! :)

Noch einmal vielen Dank an deinen sachlichen und ehrlichen Kommentar! Danke!

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@bigidi

Freut mich, dass ich Dir eine positive Anregung geben konnte. Ich denke, Du gehst den richtigen Weg.

Es ist schon der richtige Weg, alle Möglichkeiten zu prüfen, denken ist ja nicht strafbar, sondern nur das Tun!

Such Dir Unterstützung und biete zunächst der KV noch weniger an, erstens, um ggf. etwas Verhandlungsspielraum zu haben und zweitens, noch wichtiger, wundert man sich machmal, auf wieviel ein Gläubiger verzichtet, wenn man ihm als Schuldner eine "größere" Summe als "Abgeltungszahlung" anbietet. Das muss man ausprobieren und das klappt nicht immer, aber "wer nichts versucht, bekommt sicher nichts".

Was hält Dich davon ab, der Kasse zu sagen, Dir würde ein Freund/Verwandter einmalig  €10.000 zur Verfügung stellen, um zu helfen, wenn damit die Forderung komplett abzulösen wäre. Diese kleine Notlüge ist nicht strafbar und mehr als nein sagen kann die KV nicht. Zumindest wäre dann die (niedrige) Basis für die weiteren Verhandlungen gelegt. Manchmal kann es zugehen wie auf dem Basar (der Freund/Verwandte hat sich breitschlagen lassen, nochmal €5.000 draufzulegen, aber mehr geht absolut nicht etc., dann kratzt Du noch einmal € 3.000 zusammen, aber das sind nun wirklich die allerletzten Reserven ...).

Du wirst schnell ein Gefühl dafür bekommen, wie das geht und wie kompromissbereit die Kasse ist.

Ich will Dir keine falschen Hoffnungen machen, das muss nicht klappen, aber versuchs auf jeden Fall. Wenn es denn gar nicht funktioniert, was ich nicht glaube, dann sollte der von Dir angedachte Maximalbetrag auf jeden Fall ausreichen.

Ich habe einmal in meiner Firma (als Angestellter, nicht meiner eigenen) einen Fall mit einer Bank gehabt, in dem wir €120.000 mit einer Einmalzahlung € 40.000 abgelten konnten. Die Alternative wäre eine mögliche Insolvenz gewesen (Basar!).

So, hoffentlich hat der KV-Sachbearbeiter nicht mitgelesen und lass mal irgendwann hier hören, wieviel es denn schließlich geworden ist ;-)

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Von den hier unterbreiteten Vorschlägen halte ich überhaupt nichts und rate zu einem Blick in das Anfechtungsgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/anfg_1999/

Hier liegt ganz klar die Absicht der Gläubigerbenachteiligung vor, egal, ob nun übereignet oder ein Nießbrauch bestellt wird. Beides wäre durch den Gläubiger anfechtbar.


Falls man das Haus auf künftige Erben überträgt, kann es sein, das das Rück-Abgewickelt wird. Besser einen Niesbrauch-Recht für künfitge Erben eintragen. Dann können Gläubiger darauf zugreifen, es ist aber quasi wertlos durch den Niesbrauch eines Dritten. Der Dritte kann es dann bewohnen oder vermieten.


Vielen Dank! Ich habe natürlich viel gelesen, aber das Niesbrauch-Recht, davon höre ich gerade zum ersten mal und zum ersten mal klingt das tatsächlich nach einer Lösung.

Dieses Niesbrauch-Recht kann sozusagen auch während die Schulden da sind gegeben werden und sorgt "auf gut Deutsch" dafür, dass es nicht zwangsversteigert werden kann?

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@bigidi

Ich denke ja, dass die Gewährung eines Nießbrauchrechtes ohne Gegenleistung genauso eine Schenkung ist wie eine Übertragung des Eigentums an dem Haus. Mit allen Konsequenzen (siehe andere Antworten, das ist für mich fast schon kriminell). Bin aber keine Fachfrau.

Aber ob es sich langfristig so lohnt, sich einfach arm zu rechnen (wenn es überhaupt gelingt)?

Man ist nunmal krankenversicherungs-(pflicht-) versichert seit einigen Jahren. 

Um nicht noch weitere Probleme zu erzeugen, muß die Situation bereinigt werden. Man kann nicht von nichts leben, nur weil man ein Haus besitzt. KV muß bezahlt werden.

Also evtl. das Haus verkaufen (das wird ja bestimmt gerade nicht gewünscht, daher die Probleme?) die Schulden gegenüber der KV bezahlen und dann in einer preisgünstigen Wohnung leben und ALG-II beziehen.

So würde ich das angehen, und eben nicht die Augen verschließen gegenüber den Realitäten. Sorry

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@Brigi123

Klar ist das so. Allerdings wird verschweigen, das die KVs 6% pro Monat Säumiszulage berechen. Da ist man bei Zahlungsrückstand schnell ruiniert. Es ist auch nicht so, das nur durch nicht zahlen von KV Beiträgen solche Summen entstehen können. Sie können auch anders entstehen.

Neulich war hier im Forum ein Fall, wo ein über die Uni/Eltern Pflichtversicherter Student auf einmal wg. einer Nebentätigkeit eine eigene Pflichtversicherung entstanden ist, die ebenfalls zu horrenden Forderungen führte.

Die Leute vertrauen in Deutschland alle auf bestehende Recht. Leider gibt es auch Lücken, die von allen Seiten ausgenutzt werden. Warum sollte also ein per Gesetz nachträglich Pflichtversicherter nicht nach Möglichkeiten suchen, ruinöse Forderungen abzuwehren?

Ich gehe in diesem Fall davon aus, das nachträglich für Jahre der Mindesbeitrag berechnet wurde und die Versicherten nicht über die Möglichkeit einer Beitragsberechnung auf Antrag informiert wurden (178€/Monat, die GKVs räumen diese Möglichkeit formell ein, sträuben und erschweren dies jedoch häufig, indem sie keine entsprechnden Formulare bereitstellen). Ich muste dies selbst während einer lebendsbedrohlichen Krankheit und anschließender Reha erleben. Keinerlei Einkommen, trotzdem wurde Mindesbeitrag gefordert, über Monate. Das ist das Konto schnell im Minus. Die Bescheide werden ja binnen Monaten rechtskräftig, sodaß es heute sinnlos ist dagegen anzugehen.

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@hildefeuer

Also ein klein wenig mehr Recherche könnte sicher nicht schaden, bevor Du solche Geschichten in die Welt setzt!

6 % Säumniszuschläge pro Monat, das ist (zum Glück) völlig falsch. 72% pro Jahr zahlt man wohl allenfalls in dunklen Geldverleiherkreisen.

https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/nichtversicherte

Gesetzlich Versicherte müssen bei Beitragsschulden seit dem 01. August 2013 nur noch 1 % Zinsen monatlich auf die versäumten Beiträge, also maximal 12 % im Jahr zahlen. Das gilt für rückwirkende und künftige Schulden für freiwillig Versicherte und für Pflichtversicherte.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/1074/nicht-krankenversichert-nachzahlung-andere-folgen/

...Säumniszuschlag beträgt ein Prozent des ausstehenden Beitrags; für die Berechnung wird der Beitragsrückstand auf 50 Euro abgerundet und bezieht sich gleichermaßen auf Krankenkassen- wie auch auf Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser einheitliche Säumniszuschlag gilt übrigens erst seit dem 1. August 2013. Damit wurde der 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent abgeschafft.

und es gibt weitere Möglichkeiten:

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre, der Schuldner beispielsweise über sehr wenig Geld verfügt und die Säumniszuschläge als Druckmittel ihren Sinn verlieren.“ Sie rät Betroffenen zudem, dass diese eine Stundung der Beitragsschuld über eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse versuchen sollten. Hierbei fallen zwar (angemessene) Zinsen an, aber keine Säumniszuschläge.

Es ist zwar nicht alles Gold was glänzt, aber alles pauschal zu verreißen funktioniert nun auch wieder nicht. Niemand wird/wurde per Gesetz durch "nachträgliche Versicherung ruiniert ", das hat man allenfalls durch Unkenntnis der Gesetze selbst verursacht . Es gab bis Ende 2013 sogar die Möglichkeit durch Anmeldung bei der GKV, alle bisher aufgelaufenen Beitragsschulden rückwirkend erlassen zu bekommen.

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@hildefeuer

Genau so sieht es nämlich auch in unserem Fall aus... die Beitragsforderungen liegen bei (ca) 40.000 €... die Mahngebühren bei 110€! Und die "Säumniszuschläge" bei sagenhaften 11.500 € !

Warum habe ich das nicht erwähnt... ich hab nun schon öfter mit der KK telefoniert.. und immer wieder klingt durch, dass es ihnen nur um die Beiträge geht und die Säumniszuschläge "separat" betrachtet werden... durch die Blume: Die verfallen am Ende sowieso, wenn du uns die 40.000 zahlen würdest... selbst bei einer Einigung auf Raten wäre das so gewesen! (ist mir auch so angeboten worden)

Nun ist es aber GENAU so wie du geschrieben hast. Es werden weiterhin, obwohl das einkommen bei 0 Euro liegt, völlig ausnahmslos 179,- Euro Mindestsatz Versicherung verlangt... und nur weil die Person das Haus besitzt.. regnet es keine 180 Euro im Monat vom Himmel. Geschweige denn eine mögliche Rate zum abbezahlen...

Und ja, es kann sehr wohl rückwirkend sein, dass der KK Beitrag  erhöht wird.. bis aufs Maximum von 600-700 Euro (in etwa?).. das wurde mir auch so gesagt... 

Rückwirkend den Mindestsatz von 179 Euro herbeiführen dagegen ist vertraglich (ich glaube sogar rechtlich) dagegen nicht möglich... was ich ganz nebenbei bemerkt, für eine absolute sauerei halte. Noch dazu, dass diese Summe nicht auf ein paar Monate sondern über Jahre entstanden ist und die KK einfach weiter und weiter und weiter zusieht wie es einfach immer mehr wird.. anstatt vielleicht mal zu fragen "mhm... gehts ihnen gut? da stimmt doch was nicht?"... aber gut, es ist nun wie es ist.

und ja, mag sein dass derjenige "selber schuld" ist, weil er nichts gemeldet hat... aber wir reden hier von 50.000 Euro und die können sehr wohl dafür sorgen dass eine Existenz ruiniert wird.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass wenn ich den vollzugsbeamten nicht "erwischt" hätte... dass das nochmal 2 jahre so weitergegangen wäre... und nochmal.. und nochmal... und da hört mein verständnis doch dann irgendwann auf.

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@bigidi

"Gesetzlich Versicherte müssen bei Beitragsschulden seit dem 01. August 2013 nur noch 1 % Zinsen monatlich"

davor waren es 6% pro Monat. Meine Angabe ist nicht falsch! Auch meine Annahme das die hohen Beitragsrückstände auf den Mindesbeitrag, nicht auf Beitragsberechnung auf Antrag, zurückgehen ist offensichtlich korrekt.

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@hildefeuer

Sorry, ich will hier nicht lange streiten, ich bleibe bei der Meinung, dass die Aussage "allerdings wird verschwiegen, das die KVs 6% pro Monat Säumiszulage berechnen" ohne weitere Erklärung falsch ist, wenn seit fast vier Jahren eine andere Regelung gilt!

Außerdem waren es 5% und nicht 6%, aber das war nicht der Anlass für meinen Kommentar.

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@bigidi

Ich muss aufpassen, dass wir uns hier nicht verzetteln, aber der Mindestbeitrag ist ein anderes Thema. Dass man ohne ein Einkommen den Mindestbeitrag zahlen muss ist nun mal ein Gesetz, welches ich auch kritisch sehe, aber es gibt Möglichkeiten, bei null Einkommen, dass dieser vom Staat übernommen wird, man muss sich aber selbst darum kümmern.

Wenn man nichts tut, kann man nicht andere dafür verantwortlich machen, das ist nun mal leider so.

Und wenn etwas "rückwirkend" höher berechnet wird, heißt das nicht, dass Gesetze rückwirkend wirksam werden, sondern dass (der KV) vorher nicht bekannte Voraussetzungen dazu führen, dass nachträglich höhere Beiträge berechnet werden.

Das eigentliche Problem ist m.E. eher, dass die Gesetze absolut nicht bürgerfreundlich sind, schwer zu verstehen und vielen einfach nicht bekannt. Das macht es nicht einfach, aber andererseits geht es (im eigenen Interesse) auch nicht ohne Eigenverantwortung. Es gibt schließlich Beitragsbescheide mit Einspruchsfristen etc.

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@Zappzappzapp

Wer rechnen kann merkt schnell, das es bei solch hohen Forderungen nur um Beiträge von vor 2013 handeln kann. GKV kostet ca. 3600€ pro Jahr Mindesbeiträge. 40.000 ergeben also Beiträge von über 10 Jahren, also Beiträge auch den Jahren 2006 bis heute, grob betrachtet. Gesetzesänderungen von 2013 sind nur eine Nebensache und machen die Summe nicht wirklich kleiner, sondern sollen das ganze nur besser aussehen lassen........

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