Haus verschenken um Pfändung zu umgehen. Möglich?
Folgende Situation: Es bestehen Schulden gegenüber einer Krankenkasse (ca. 40.000 €, nur falls relevant). Der Schuldner hat kein geregeltes Einkommen etc. und besitzt nichts ausser eine Immobilie (Haus) dessen Wert (inkl. Grund) ich auf etwa 200.000 € schätze.
Es stellen sich eigentlich mehr Fragen als eine. Nämlich, ob die KK das Haus pfänden könnte? (Es leigt derzeit eine fruchtlose pfändung vor, wo wir auch nicht wissen warum)
Was passiert, wenn das Haus JETZT an ein Kind überschrieben, also "verschenkt" wird? Ist das überhaupt möglich? Übertragen sich die Schulden (die ja nicht auf der Immobilie lasten!) ggf. auf den beschenkten?
Ich suche schon einige Zeit nach einer Lösung für dieses Problem. Um es gerade heraus zu sagen: Wir möchten de Zustand herbeiführen "Wo nichts ist, kann nichts geholt werden"... und haben nun natürlich angst, dass die KK irgendwann auf die Idee kommt, das Haus zwangszuversteigern oder sowas.
Vielen Dank vorab und LG
3 Antworten
Von den hier unterbreiteten Vorschlägen halte ich überhaupt nichts und rate zu einem Blick in das Anfechtungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/anfg_1999/
Hier liegt ganz klar die Absicht der Gläubigerbenachteiligung vor, egal, ob nun übereignet oder ein Nießbrauch bestellt wird. Beides wäre durch den Gläubiger anfechtbar.
Falls man das Haus auf künftige Erben überträgt, kann es sein, das das Rück-Abgewickelt wird. Besser einen Niesbrauch-Recht für künfitge Erben eintragen. Dann können Gläubiger darauf zugreifen, es ist aber quasi wertlos durch den Niesbrauch eines Dritten. Der Dritte kann es dann bewohnen oder vermieten.