SSchule und jobcenter?

3 Antworten

Zum Verständnis: das Jobcenter hat mit dem Kindergeld nichts zu tun. Das ist die Familienkasse.

Und trotzdem hättest du dem JC umgehend mitteilen müssen, dass du die Schule abgebrochen hast.

Was ist zu tun?....Das muss zurückgezahlt werden. Da geht kein Weg dran vorbei.

Mach mal, was @ellaluise geschrieben hat, vielleicht findet sich ja eine Lösung.

Falls keine der Voraussetzungen zutrifft, wirst/werden Du/Deine Eltern das Geld zurückzahlen müssen.

Grundsätzlich solltest Du aber schon etwas besser aufpassen und die Unterlagen genauer oder überhaupt lesen, wenn Du staatliche Hilfen beantragst. Du bist volljährig (nicht "gerade mal 19 Jahre alt") und damit voll verantwortlich, für das, was Du unterschreibst.

gab mit eine schulbescheiningung für 12 Monate ohne das ich es wusste.
Ich gab die 12 monatige Bescheinigung jobcenter

Das wusstest Du nicht, obwohl Du selbst die Bescheinigung dem Jobcenter eingereicht hast ?? Wie geht das denn?

... aber weil jobcenter das nicht mitbekommen hat, ...

Weil Du den Abbruch Deiner Schulausbildung dem Jobcenter nicht sofort mitgeteilt hast. Hättest Du die Unterlagen gelesen, hättest Du wissen müssen, dass Du dazu verpflichtet warst.

Und ich habe bald eine bewerbungsgespräch nächsten Monat. Was soll ich tun ? Außer die ausbildung anzunehmen .

Ja natürlich, was denn sonst? Was hat diese Frage mit dem Kindergeld zu tun?

Vile Glück jedenfalls mit dem Ausbildungsplatz.

Hi, wie lange bist du aus der Schule raus?

Für nachweisliche ausbildungssuchende Kinder bekommt man auch Kindergeld. Für Arbeitslos gemeldete Kinder, bis 21.Lj., auch. Für Kinder in Wartezeit auf nächstmöglichen Ausbildungsbeginn auch.

Zwar muß der Abbruch der Schule gemeldet werden, aber aus anderen Gründen wird/würde wieder Kindergeld gezahlt. Kindergeld würde bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Will die Familienkasse Kindergeld zurück? Widerspruch gegen den Bescheid und neue Bescheinigungen hin. Zum Nachlesen: google mal Kindergeldmerkblatt und dort gezielt nachlesen für Kinder über 18.