Ist eine Forderung von 2007 noch möglich?

3 Antworten

Forderung von 2007 ??
sonst wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Wenn kein Titel vorliegt ..... und der liegt ja gemäß dem Inkasso nicht vor, dann kannst Du die Forderung wegen Verjährung zurückweisen ..... oder aber Du wartest ganz gelassen ab, bis ein Mahnbescheid eintriffst ( was ich ehrlich gesagt nicht glaube ) und berufst Dich erst im Rahmen der 14-tägigen Widerspruchsfrist auf die Verjährung .... wie Du magst.

Abwarten - Widerspruch - das Übliche eben.