Rückzahlung der Gerichtskosten nach Privatinsolvenz?

3 Antworten

Kindergeld (was nicht reicht) nicht mit in das Gehalt einbezogen?

Geh Du mal lieber arbeiten, um Deinen Mann eine finanzielle Unterstützung zu bieten und Deiner Familie eine verbesserte Lebensgrundlage.

Auch kleine Jobs wie ein 450.- € Mini-Job sind für eine Wiedereinsteigerin möglich. Viele Frauen mit kleinen Kindern arbeiten. Besonders viele in Teilzeit oder eben in Mini-Jobs, manche haben sogar mehrere kleine Jobs zugleich.

Man kann auch Zeitungen oder Prospekte austragen gehen. Es geht immer was, wenn man nur will. Über das regelmässig nicht ausreichende Kindergeld brauchst Du dann nicht mehr klagen.

Wäre ich Dein Mann, ich würde Dich auf jeden Fall zum Arbeiten / Jobben motivieren resp. verdonnern. Nur die Hand aufhalten und Kinder erziehen - das ist nicht mehr zeitgemäß.

Ich erwarte gleich ein deftiges Kommentar hier von Dir ...

Keine Sorge, ich kann das ab. ;-)

Ich kann das auch ab :)

Wir haben uns beide dafür entschieden. Wir wollen weder Fremdbetreuung noch das einer von uns an Überforderung kaputt geht, hilft auch niemandem. Zudem habe ich gesundheitliche Gründe.

Sie passen perfekt in dieses fremdgesteuerte,kranke System, Glückwunsch !

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@IchHabeFragen0

Du, mein eigenes Geld zu verdienen, finde ich überhaupt nicht fremdgesteuert. Ich finde es fremdgesteuert, vom eigenen Mann finanziell so abhängig sein zu müssen. Und in den wenigsten Fällen geht das über Jahrzehnte hinweg gut.

Auch wenn man ein bisschen krank ist, kann man immer noch ein bisschen arbeiten gehen. Viele Menschen gehen krank arbeiten, es bleibt ihnen oft gar nichts anderes übrig. Viele Krankheiten entstehen oder verschlimmern sich auf der Arbeit, ja klar. V

iele Krankheiten gründen aber auch auf Unterforderung, vor allem geistige Unterforderung über lange Zeit hinweg (Inselleben und so..)

Viele Frauen finden ihr Seelenheil auch im Kleinunternehmertum. Ein kleine Selbständigkeit. Why not? Gerade wenn über soviele Jahre wegen der PI finanziell so darben musste, gerade dann macht doch ein neuer Anlauf in den Beruf oder Selbständigkeit erst recht Sinn?!

Wenn Ihr was gegen Fremdbetreuung habt, dann könnte man wahlweise in die USA auswandern, da dort eine häuslicher privater Unterricht durch die Eltern überhaupt kein Thema ist.

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@IchHabeFragen0

Sie passen perfekt in dieses fremdgesteuerte,kranke System, Glückwunsch !

.... In dem Du dich offensichtlich mal total verhoben hast .... daher auch die Verbitterung und die große Systemkritik. Klar - wenn der Erfolg schon seit so langer Zeit ausbleibt ... wen wundert´s

Mit einer Berufstätigkeit (die eigene Knete!) wäre nämlich das hier Privatinsolvenz sicherlich noch abzuwenden gewesen - oder?

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@IchHabeFragen0

Mindessatz an Elterngeld (300€)

Und einen hab ich noch on top! Dein Elterngeld wird mit MEINEN Steuern und den STEUERN Deines Mannes und den Steuern von MILLIONEN von Bürgern finanziert.

Du kannst nur ganz schlecht auf das System dreschen, gleichzeitig aber großartige Nutzniesserin sein, die nichts, aber auch gar nichts zum Erhalt des Systems beiträgt, ausser Kinder zu machen und zu erziehen.

Da stimmt die Passiv-/Aktiv-Rechnung einfach nicht. Das kannst Du bei der nächsten Systemkritik aus solidarischen Gründen mal auf dem Radar behalten: nämlich damit andere Menschen wegen Leuten wie Dir nicht vor

Überforderung kaputt

gehen.

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Schlicht und erreifend - Dein Mann ist Dir gegenüber zum einen zum Unterhalt verpflichtet .... und zum anderen hast Du Anspruch auf Taschengeld.

Einerseits nachvollziehbar und andererseits haben wir das Gefühl dass sie es nicht dürfen.

Sie dürfen .

Vielen Dank für die Antwort.

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Einerseits nachvollziehbar und andererseits haben wir das Gefühl dass sie es nicht dürfen.

Oh doch, das ist lauter! Da Ihr verheiratet seid, ist eine Lebensgrundlage ohne Deinen Mann offensichtlich für Dich nicht machbar. Würdet Ihr die Zahlung auf einen Schlag tätigen, wäre der Nachweis ja überhaupt kein Thema.

Wärd Ihr nicht verheiratet, sähe die Sachlage wieder anders aus. Wie soll die Behörde denn sonst die Bedürftigkeit nach Stundung einordnen? Bei Dir selbst gibt es kein Einkommen, was man irgendwie abschätzen könnte. Nichts! Die genaue Höhe der Rate kann hier nicht eingeschätzt werden (wir wissen weder was Dein Mann verdient, noch wieviel Kinder Ihr habt). Überdies interessiert mich das pers. überhaupt nicht.

Ohne Nachweise kein Stundung, ganz einfach. Das Gericht wird die Rate sicher am oberen Anschlag festsetzen. Behörden reagieren in solchen Sachen immer sehr rigide. Der Behärde sind etwaige Aussenstände Deines Ehemannes vollkommen egal. Verbindlichkeiten interessieren sie nicht.