Elster: Welche Gründungsform zur steuerlichen Erfassung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist aus einem Sachverhalt, obwohl wortreich, nicht klar abzulesen.

Ich habe letztes Jahr eine GbR mit einem Partner gehabt, die wir dann komplett aufgelöst haben.

Das ist eindeutig.

Daraufhin habe ich am selben Tag ein Einzelunternehmen angemeldet.

Auch klar.

Aber warum dann das:

 Auf dem Gewerbeschein wurde mir beim Punkt "Grund der Neuerrichtung/der Übernahme" Wechsel der Rechtsform eingetragen.

Was machst Du denn mit Deinem neuen Gewerbe? Das Gleiche, was vorher die GbR gemacht hat, oder etwas Anderes? DAs fehlt in einem Vortrag völlig.

Wenn Du im Prinzip die Geschäfte der GbR fortführst wäre es eine Umwandlung der Rechtsform. Sonst eine Neugründung.

Was hast Du denn mit Deinem Partner in der GbR vereinbart? Hast Du Gegenstände der GbR übernommen, die Kunden, die Lieferanten?

Wenn ja, dann Umwandlung der Rechtsform.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Anwachsung wäre hier das richtige Mittel gewesen. Hätte zur Buchwertfortführung von zumindest der Hälfte geführt.

Aber vielleicht gab es ja keine stillen Reserven, dann ists eh wurscht.

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Danke erstmal für die Antwort. Nein, es wurde überhaupt nichts übernommen. Das einzige, was gleich geblieben ist, ist das Berufsfeld. Ich mache die selben Tätigkeiten, aber nur alleine. Trotzdem wie gesagt wurde bei der GbR alles aufgelöst und nichts übernommen. Deswegen wundert es mich wieso es ein Wechsel der Rechtsform ist und keine Neugründung. Vielleicht ein Fehler vom Gewerbeamt?

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@daniel99
Vielleicht ein Fehler vom Gewerbeamt?

DEn aber dann leider Du Dir zurechnen musst, denn die können nur das ins Formular eintragen, was Du denen sagst.

Aber dann mache es jetzt richtig gegenüber dem Finanzamt. Neugründung und fertig.

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@wfwbinder

Vielen Dank. Muss ich dem Gewerbeamt mitteilen, dass da ein Fehler im ausgedruckten Gewerbeschein vorliegt oder ist es egal?

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