freibetrag?

2 Antworten

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderung/kind-mit-behinderung-diese-steuerverguenstigungen-gibt-es.html

Die Besonderheit bei einem Kind mit Behinderung: Nutzt das Kind den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst, können Sie als Eltern diesen auf sich übertragen lassen. Dazu müssen Sie jedes Jahr in der "Anlage Kind" die entsprechenden Zeilen ausfüllen.

Dieser Steuerfreibetrag steht wenn dem betreuenden / pflegenden Elternteil zu.

Bisher hat es das Finanzamt akzeptiert weil ich halbes Kind auf der Steuerkarte habe. Aber jetzt lasse ich mich bald scheiden

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Ja..... bei geschiedenen- bzw. getrennt lebenden Elternteilen, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt.

Diese Regelung, jeweils 50% pro Elternteil, kann auf Antrag (mit der EstE) auch geändert werden.