Lohnt es sich, mit der EST-Erklärung auf die Erträgnisaufstellung von Ebase zu warten?
Hallo,
die Steuerbescheinigung von Ebase erhielt ich vor einigen Tagen.
Die Erträgnisaufstellung kam in den letzten Jahren aber erst immer mit großer Verspätung (August-Okt.), vermutl. wegen ausl. thes. Fonds.
Frage: lohnt es sich einen Verlängerungsantrag beim Finanzamt zu stellen? Weil ich nach der Vorlage der Erträgnisaufstellung eine etwas höhere Rückerstattung bekäme?
Für Antworten: danke im Voraus
4 Antworten
Normalerweise enthält die Steuerbescheinigung für Dein Depot am Ende der Aufstellung einen Vermerk, dass ausländische thesaurierende Fonds (bzw. Fonds mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die ggf. noch nicht dem Steuerabzug unterlagen) vorliegen. Da sich die Besteuerung seit 2018 vereinfacht hat, ist dies momentan nur dann speziell zu berücksichtigen, wenn Veräußerungen von ausländischen thesaurierenden Fonds mit Kaufzeitpunkt vor 2018 vorliegen, für die Du bereits in den Jahren vor 2018 die jährliche Besteuerung durchgeführt hast. In diesem Fall bekommst Du nämlich die in den Vorjahren bereits gezahlten Steuerbeträge (die ja nun bei den Verkäufen nochmals abgezogen wurden) zurück.
Früher musste man zur Bestimmung der jährlich zu versteuernden Beträge auf die Erträgnisaufstellung bzw. die Publikation im Bundesanzeiger warten. Das ist heute nicht mehr so und die Daten von vor 2018 ändern sich ja nicht mehr. Mit den Daten aus der Steuerbescheinigung kannst Du daher jetzt vollwertig die Einkommensteuererklärung - auch mit den Fonds - abschließen. Es ist nicht mit Neuigkeiten aus der (ohnehin ja nur informationellen) Erträgnisaufstellung zu rechnen, die Deine Steuerlast verändern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du mit den Daten der Erträgnisaufstellung eine höhere Steuerersttaung bekämst. Die zu versteuernden Erträge sollten alle in der Steuerbescheinigung enthalten sein, was für einen Sinn hätte sonst eine Steuerbescheinigung?
Wenn sich später in der Erträgnisaufstellung wirklich andere Zahlen ergeben sollten, müsstest Du doch wohl ohnehin eine korrigierte Steuerbescheinigung von ebase erhalten, die Du dann dem Finanzamt nachreichen könntest.
Du bekommst eine Steuerbescheinigung und eine Erträgnisaufstellung und die kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen?
Wirkt etwas absurd. Du kannst mit der Steuerbescheinigung die Einkünfte erklären. Dass später noch etwas gegenteiliges kommt, wage ich zu bezweifeln.
Das mit den ausländischen thesaurierenden Fonds hat sich schon 2018 geändert und ich denke, dass das inzwischen jede Depotstelle im Griff hat.
Das solltest Du dann machen.