Gewerbe angemeldet jedoch kein Umsatz gemacht?

1 Antwort

Du musst ja auf jeden Fall mindestens eine GuV erstellen. Wenn keine Umsätze gemacht wurden, ist das ja extrem übersichtlich. In der GuV schlagen sich natürlich auch die Ausgaben nieder. Das Gewerbe hätte somit Verlust gemacht. Aber die Steuerklärungen müssen natürlich abgegeben werden. Ob dafür ein Steuerberater notwendig ist. Hängt von deinen Fachkenntnissen ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meinst du mit GuV nicht die EÜR?

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