Steht Kurzarbeitergeld auf dem Steuerbescheid?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Das wird in den Erläuterungen mit aufgeführt unter "in den Progressionsvorbehalt wurden Einnahmen in Höhe von ... einbezogen". Zählt nicht zu den Einkünften aus nichtselbst. Arbeit, da steuerfrei. Erhöhen lediglich den Steuersatz, erkennbar auch im StB bei festzusetzender Steuer im Berechnungsteil.

Können Sie mir, zufällig, bei folgendem Problem helfen? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich die voraussichtlichen Einkünfte von "nichstselbstständige Arbeit" eingeben - da der Kurzarbeitsprozent von Monat zu Monat geändert werden kann, bin ich mir nicht sicher, was ich dort schreiben soll (für dieses und das folgende Jahr)?

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@MiodragJ

Hast du 100% Kurzarbeit? Das KUG selbst ist da nicht anzugeben.

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Es steht auf deiner Gehaltsabrechnung und somit auf der Lohnsteuerbescheinigung. Fragt sich nur, wie euer Gehaltsabrechner das Kurzarbeitergeld schlüsselt. In der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ist das Kurzarbeitergeld explizit aufgeführt. Kurzarbeit ist ja nicht durch die Pandemie entstanden, sondern existiert schon lange