Steht Kurzarbeitergeld auf dem Steuerbescheid?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Das wird in den Erläuterungen mit aufgeführt unter "in den Progressionsvorbehalt wurden Einnahmen in Höhe von ... einbezogen". Zählt nicht zu den Einkünften aus nichtselbst. Arbeit, da steuerfrei. Erhöhen lediglich den Steuersatz, erkennbar auch im StB bei festzusetzender Steuer im Berechnungsteil.


Es steht auf deiner Gehaltsabrechnung und somit auf der Lohnsteuerbescheinigung. Fragt sich nur, wie euer Gehaltsabrechner das Kurzarbeitergeld schlüsselt. In der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ist das Kurzarbeitergeld explizit aufgeführt. Kurzarbeit ist ja nicht durch die Pandemie entstanden, sondern existiert schon lange