Hohe Summe auf Bankkonto einzahlen, Geldwäsche?


18.02.2021, 19:21

Zur Ergänzung:

Wir ( 25 & 23 ) Jahre

Vater & Schwiegervater ( 55 & 62 )

Wir sind alle ganz Normale Arbeiter

4 Antworten

Also bei einer Bareinzahlung von 190.000 €, ob in Tranchen oder auf einmal, geht zu 100 % eine Geldwäscheverdachtsanzeige raus.

Ihr werdet zuerst der Bank und dann dem Finanzamt erklären müssen, woher das Geld stammt. Die hier von euch gebrachte Begründung wird nicht ausreichen. Ihr müsst schon detailliert darlegen, wie diese Summe zustande gekommen ist.

Auf 45 Jahre angespart klappt schon deswegen nicht, weil vor knapp 20 Jahren erst der Euro eingeführt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter Veranlagung

Das Geld wurde nicht von einer Person angespart, es sind 4 Personen beteiligt. Das Geld wurde auch keine 45 Jahre Angespart. Sondern 10-15 Jahre ( je nach Person )

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@Gutefrage2021

Das mag ja sein, mir brauchst Du das ja auch nicht erklären.

Bei 190.000 € muss die Bank aber eine Geldwäscheverdachtsanzeige schreiben. Da führt einfach kein Weg dran vorbei.

Die Anzeige wird dann an Staatsanwaltschaft bzw. Finanzamt geleitet und dort geprüft. Denen musst Du den Sachverhalt dann erläutern und belegen.

Wenn ihr über Kontoauszüge einen Großteil der Summe als frühere Barabhebungen nachweisen könnt, ist das ja schon mal hilfreich.

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Zwei Korrekturen:

1.Der Bank muss man gar nichts erklären, die Bank geht das gar nichts an.

2.Die (allerdings mit Sicherheit erfolgende) Meldung geht nicht an die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt, sondern seit 2017 an die Generalzolldirektion. Von dort werden diejenigen Verdachtsmeldungen, die nach Prüfung weiter verfolgt werden sollen (2018 = 58%), an die zuständigen Stellen, meist Finanzämter oder gleich Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung/genaueren Prüfung weitergeleitet.

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@Zappzappzapp
1.Der Bank muss man gar nichts erklären, die Bank geht das gar nichts an.

Das stimmt, dass man es nicht muss. Die Bank wird aber nachfragen und mir plausiblen Erklärungen kann in einigen Fällen eine Geldwäscheverdachtsanzeige vermieden werden. Zugegeben bei 190.000 € wird das schwer.

2.Die (allerdings mit Sicherheit erfolgende) Meldung geht nicht an die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt, sondern seit 2017 an die Generalzolldirektion. Von dort werden diejenigen Verdachtsmeldungen, die nach Prüfung weiter verfolgt werden sollen (2018 = 58%), an die zuständigen Stellen, meist Finanzämter oder gleich Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung/genaueren Prüfung weitergeleitet.

Danke für den Hinweis. Ich bekomme die Verdachtsmeldungen selbst nur auf den Tisch. Wo die vorher schon überall waren habe ich mir noch nicht im Detail angeschaut.

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@Frommwood

1.Stimmt, bei dem Betrag könnte man sonstwas erklären, die Meldung ginge ganz sicher trotzdem raus. Und selbst wenn ich eine plausible Erklärung hätte, würde ich der Bank als allerletztes mehr als notwendig über mein Vermögen bzw. dessen Herkunft offenbaren. Ist alles korrekt, hätte ich ja auch keine Verdachtsmeldung zu fürchten.

2.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1703_Geldwaeschegesetz.html

Schließlich wird durch das neue Gesetz, wie schon erwähnt, auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) umstrukturiert und vergrößert. Bislang war sie als „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“ beim Bundeskriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums angesiedelt. Nun wird sie als Verwaltungsbehörde in die Generalzolldirektion überführt, also in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums.
Zugleich werden ihre Aufgaben und Kompetenzen auf Grundlage der Vorgaben der Vierten Geldwäscherichtlinie neu geregelt. Ein Schwerpunkt wird auf der operativen und strategischen Analyse liegen. Zudem soll die FIU erstmals eine Filterfunktion erfüllen: Künftig werden nur noch „werthaltige“ Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um diese zu entlasten.

Wo sitzt Du denn, dass Du Verdachtsmeldungen "auf den Tisch" bekommst? Die werden doch allenfalls zwischen Finanzamt und Staatsanwaltschaft weitergereicht und können sonst nur vom Generalzollamt kommen und säßest Du irgendwo bei einem der drei, wären Dir die Wege ja bekannt ...

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Dazu gibt es leider keinen Ratschlag. Ob Ihr Probleme bekommt, wird Euch hier niemand beantworten können.

Der Bank müsst Ihr nichts nachweisen, die hat gar nicht das Recht dazu, irgendwelche Nachweise anzufordern. Eine Prüfung gehört nicht zu ihren Aufgaben. Die Bank muss lediglich bei entsprechenden Voraussetzungen eine Verdachtsmeldung abgeben.

Davon, dass die Bank eine Geldwäschemeldung an die Generalzolldirektion erstellen wird (muss), kann man aber wohl sicher ausgehen. Von dort wird die Meldung ebenfalls ziemlich sicher an das zuständige Finanzamt gehen und das wird fragen, woher das Geld kommt.

Welche Nachweise und Erklärungen dort verlangt/akzeptiert werden, ist eine individuelle Entscheidung des Sachbearbeiters. Es liegt dann an Euch, den Sachverhalt glaubhaft zu machen. Auszahlungsbelege in passender Höhe können helfen, es kann auch sein, dass umfangreich unter Nachweis der Ausgaben zur Lebenshaltung nachgewiesen werden muss, dass diese bar ersparten Summen realistisch darstellbar sind.

Drei Personen mit zusammen €190.000 in bar ist nun mal eine ziemlich ungewöhnliche Sache, das lässt sich nicht wegdiskutieren.

Das hier auch angesprochene Thema Schenkungssteuer halte ich wegen der hohen Freibeträge für Kinder für nicht relevant.

Da wird es garantiert eine Verdachtsmeldung geben und das kann so einiges nach sich ziehen und es wird sehr schwierig werden, nachzuweisen, dass dies aus den normalen Einkünften generiert wurde, denn die Kontoabhebungen über die vielen Jahre werdet Ihr wohl nicht mehr alle vorliegen haben.

Aber das ganze betrifft ja nicht nur das Geldwäschethema, sondern ist auch eine Schenkungssteuerthematik. Wenn ein Betrag von 100.000 nicht entsprechend angegeben wird, dann hast Du noch ein weiteres Problem, denn dann handelt es sich um Steuerhinterziehung (auch wenn die Freibetrag noch nicht ausgeschöpft sind, eine Meldung Schenkungssteueranzeige muss gemacht werden)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Das Geld habe ich und mein Vater immer zuhause angespart ( im Tresor ) von unserem Lohn.

Und das wird Euch auch jeder Finanzbeamte bzw. Bankmitarbeiter glauben .... sorry , aber das riecht ( je nach erlerntem / ausgeübten HandwerksBeruf ) eher nach Schwarzarbeit.

Wir Wohnen im Eigenheim und zahlen keine Miete, mein Vater Arbeiter seit über 45 Jahren in der Stahlindustrie und da soll er keine 100.000 Sparen können ?

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@Gutefrage2021

Respekt! Dann hat dein Vater ja schon mit zehn Jahren angefangen in der Industrie zu arbeiten. Die Herkunft des Geldes muss belegt werden. Frag vorher die Bank. Mit einer Verdachtsanzeige muss man trotzdem rechnen.

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@Gutefrage2021
Wir Wohnen im Eigenheim

nur auch das wurde lange Zeit abbezahlt .....

Das Ansparen von 100.000 Euro dürfte das geringere Problem sein .... nur das mit "dem Strickstrumpf" und auch um diie Jahrtausendwende das Eintauschen des schon damals erheblichen Sparguthabens von DM in Euro ..... das ! werdet Ihr eher nur sehr schwer jemandem glaubhaft machen können. Da müsstet ihr schon eine recht genaue "Buchführung" ( sehr langfristige monatliche Abhebungen vom jeweiligen Konto etc . ) nachweisen können.

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