Suchmaschinenbewerter - Gewerbe Neuanmeldung - Auslandsumsätze?

1 Antwort

Kann es sein, dass du hier Umsatzsteuer und Einkommensteuer ein wenig in einen Topf schmeißt und das Ganze gut durchrührst? Du hast doch kein Einkommen im Ausland.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer liegst du immerhin richtig. Die KU-Regelung anzuwenden wäre hier Geldverbrennerei.

Leider finde ich keine Quellen, wo man sich über das ganze Thema informieren kann, aber wie sagt man so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also wenn Du was empfehlen kannst, auch wenn es nicht speziell in Bezug auf mein Thema ist, dann immer her damit.

Danke bzgl. der Antwort zur KU-Regelung.

Also verstehe ich das richtig, dass ich dann meine USt-Voranmeldung jeden Monat (wegen Neuanmeldung) beim Finanzamt via Elster einreiche und da dann ausschließlich die Zeile 51 (Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland) ausfülle und die restlichen Zeilen mit 0 eintrage?

Und hinzu kommt dann die Einnahmenüberschussrechnung, die ich abgeben muss, oder?

Und zu guter Letzt kommt zum neuen Jahr dann die Einkommens- und Gewerbesteuererklärung, richtig oder habe ich etwas vergessen?

Wie gesagt ich würde gern mehr darüber wissen, also falls Du Websites, Bücher o.ä. empfehlen kannst, dann wäre ich Dir tatsächlich sehr dankbar.

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@greenhorn44

Bücher. Bücher kann ich empfehlen:

  • UStG-Buch
  • EStG-Buch
  • GewStG-Buch

Das ist erst mal ein guter Einstieg.

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