Selbstgestricktes online/Instagram verkaufen? Gewerbe? Finanzamt?

2 Antworten

Du meldest am Besten ein Gewerbe bei Deinem örtlichen Gewerbeamt an - geht vermutlich bereits online. Diese Information wird dann automatisch vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergeleitet. Weiter musst Du dem Finanzamt online einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" über die Elster abschicken (siehe dazu folgenden Blog-Artikel) - dazu kommt dann vom Finanzamt eine Aufforderung an Dich. Da gibst Du dann Deine Umsatzschätzung an und ich denke auch, dass bei Dir dann die Kleinunternehmerregelung am Besten passen würde.

Und das Finanzamt erwartet dann nur jährlich eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung - und sonst nichts. Die ganze Umsatzsteuerthematik geht als Kleinunternehmer an Dir dann vorbei.

Das Finanzamt stalkt jetzt nicht den ganzen Tag durch Instagram, sondern nur, wenn sie konkrete Anhaltspunkte haben.

Dem Finanzamt musst Du auch keine Rechnungen vorlegen, maximal dann, wenn sie sie anfordern.

Das Finanzamt will Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen von Dir.

Bei maximal 100 Euro Umsatz im Monat und einem Verkauf vermutlich überwiegend an Privatpersonen dürfte die Kleinunternehmerreglung am Besten für Dich sein; d.h. Du weißt auf Deinen Rechnungen keine USt aus, und das Finanzamt will daher auch keine.