Hallo, für die Verwandtschaft wühle ich mich gerade durch die Besteuerung bei Rentnern und bitte um Hilfe bei folgenden Punkten:
A bekommt Altersrente + Zusatzversorgungsrente B ebenfalls Altersrente + kleine Betriebsrente
A war in 2008 64 Jahre, bekommt Rente seit 2005, die mit 50% besteuert wird. B war in 2012 64 Jahre und bekommt Rente seit 2013, die mit 66% besteuert wird.
A ist zudem 100% Schwerbehindert.
Nun gibt es den Begriff "Versorgungsfreibetrag, der für A 40% , höchstens 3000 € + 900 € Zuschlag gilt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dieser Freibetrag nur für die Zusatzrente? (Diese beträgt ca. 7200 €/Jahr).
Müsste dann ja auch für die Betriebsrente von B gelten?
Dann gibt es noch den Altersfreibetrag, der würde bei A ab 2008 = 35,2% max. 1672 € betragen. Und für B 28,8% max. 1368 €/Jahr.
Von welcher Rente wird der Altersfreibetrag berechnet? Nur von der normalen Altersrente oder auch von der ZVK bzw. Betriebsrente?
Und...werden beide (Versorgungsfreibetrag und Altersfreibetrag) in Abzug gebracht?
Wäre dankbar für erhellende Antwort.