Mein Mann hat von seinem Vater Geld geerbt. Nun muss seine Mutter ins Pflegeheim. Muss mein Mann nun sein Erbe für das Sozialamt aufheben?

2 Antworten

Als Ergänzung zur perfekten Antwort von @privatier59:

Die Mutter wird ja beim Ableben des Ehemannes auch geerbt haben. Daher wird das Vermögen dann eingesetzt werden.

Erst wenn das verbraucht ist, wird das Einkommen Deines Ehemannes geprüft.

Überhaupt nicht. Unterhalt wird vom Einkommen und nicht vom Vermögen berechnet.

Rückfordern kann das Sozialamt das Erbe auch nicht. So etwas geht nur bei einer Schenkung.