Was bleibt vom Erbe?

2 Antworten

Nur bei ALG II, würde zwar nichts weggenommen, aber die Leistungen gesperrt, bis das Vermögen teilweise verbraucht wäre.

Wegen Wohngeld, kann man ihr nichts wegnehmen, oder kürzen.

Also abwarten und nicht verrückt machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
apfeldirne 
Fragesteller
 28.11.2013, 00:02

ALG? Arbeitslosengeld? Kann ich ausschließen da meine Mutter arbeiten geht, oder? Kann die Leistung vom Kinderzuschlag gesperrt werden?

Danke dir auf jeden Fall mal für deine Antwort! :)

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apfeldirne 
Fragesteller
 28.11.2013, 00:49
@apfeldirne

So hab mich jetzt mal eine Zeit lang im Internet belesen, ist das richtig so dass egal welches Vermögen (z.B Erbe) die Eltern haben dass diese trotzdem ein Anspruch auf Kindergeld haben. Können sie trotzdem einen Betrag abziehen?

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wfwbinder  28.11.2013, 05:08
@apfeldirne

natürlich, Kindergeld bekommt jeder.

Beim Antrag auf Kinderzuschlag wird nicht nach Vermögen, sondern nur nach Einkommen gefragt.

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Die Zinsen einer Kapitalanlage des Erbes würden als Einkunftsart bei der künftigen Bemessung des Wohngelds berücksichtigt, allerdings entsprechend marginal.

Ansonsten wird Wohn- und Kindergeld unabhängig vom Vermögen gewährt, solange es nicht rechtsmissbräulich beantragt wäre.

G imager761

apfeldirne 
Fragesteller
 29.11.2013, 19:58

Ja aber sie bekommt Kunderzuschlag weil mein Vater keinen Unterhalt zahlt.Was wäre damit?

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