Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Eltern haben sich vor ca.15 Jahren ein Haus gekauft. Die Eltern und die 2 Kinder wohnen mit im Haus. Jeder hat eine eigene Wohnung. Als die Mutter stirbt zieht der Sohn innerhalb eines viertel Jahre aus, weil Sohn und Vater immer schon ein schlechtes Verhältnis hatten. Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte, je ein viertel die beiden Kinder. Im Grundbuch stehen aktuelle alle Erben als Eigentümer. Der Sohn ging zu einem RA wegen Unterschlagung des Erbes. Das hat der Vater nicht, denn er hat alles dem NG angegeben. Bargeld Auszahlungen hat es schon gegeben, nach Auflösung von Kontoauflösung und Sparverträgen. Aber jetzt gibt es noch das Haus.
Die Eltern zahlten immer alles alleine was das Haus betraf. Der Sohn und die Tochter zahlen/Sohn zahlte, nur Strom und Heizkosten. Die Tochter stellt keine Ansprüche, sie ist zufrieden, weil sie in dem Haus mit wohnt. Der Sohn ist wegen Hass auf seinen Vater ausgezogen und beschuldigt den Vater für den Tod der Mutter verantwortlich zu sein.
Meine Fragen!
Steht dem Sohn nach wie vor die Wohnung zu, die er verlassen hat? Und wie viel steht dem Sohn von dem Haus direkt noch zu, außer das festgesetzte Geld des NG. Wenn es zu keiner Einigung kommt?
Muss der Vater dem Sohn noch Zutritt zum Haus gewähren? Sehr zerstrittenen!
Welche Entscheidungen darf der Vater noch über das Haus treffen, wenn der Sohn sich stur stellt?
Und darf der Vater noch 1/4 der Kosten einer neu Eindeckung des Daches 2018 dem Sohn, vom Erbe abziehen?
Und wenn ja, kann er noch eine Mietnachforderung, bzw. Nebenkosten, der letzten Jahre verlangen?Es besteht leider kein Mietvertrag.
Der Vater würde gerne die Rechtsstreitigkeit mit seinem Sohn beenden und das festgesetzte Geld des NG ausbezahlten, Vorausgesetzt er bekommt eine Hypothek. Was tun wenn der Sohn nicht mitspielt?
Was kann der Vater machen um endlich Ruhe zu bekommen?
Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber der Vater hat schon über 2000 Euro an einen RA bezahlt und das war noch nicht alles. Er kann nicht mehr viel Zahlen. Da wäre noch die Frage, ob der Sohn die RA-Kosten, evtl. bezahlen muss, denn Vater musste einen RA einzuschalten. Alleine wäre er mit dieser Angelegenheit nicht zurecht gekommen. Der Vater ist über 70 und zeigt etwas leichte Demenz an. Der Vater ist verzweifelt und psychisch fertig .
Ich bin eine Bekannte und möchte den Vater gerne helfen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
E.Pöll