Erbengemeinschaft: Wohnungsverkauf durch Zwangsversteigerung?

Folgende Situation:

In einer zerstrittenen Familie gibt es eine Immobilie, die ursprünglich einem Ehepaar mit drei Kindern gehörte. Nach dem Tod des einen Ehepartners wurde die Immobilie vom überlebenden Ehepartner weiter genutzt, allerdings stehen seitdem die Kinder mit ihren Pflichtanteilen im Grundbuch (je 1/6). Inzwischen ist der überlebende Ehepartner stark dement, kann die Immobilie nicht mehr nutzen und wird von einem der drei Kinder rechtlich bevormundet.

Das Kind, das die Vormundschaft für den überlebenden Ehepartner ausübt, möchte die Wohnung gerne verkaufen. Eines der Geschwister, ebenfalls 1/6 im Grundbuch, hat kein Vertrauen in eine redliche Auflösung der Erbsache bzw. des Besitzes, und möchte vorab einen Gutachter zur ungefähren Wertermittlung beauftragen. Dieser Vorschlag lehnt das Kind, das die Vormundschaft innehat, ab und droht mit einer Zwangsversteigerung der Besitzanteile.

Wie man schon raushört stehen dahinter jahrzehntelange Konflikte. Diese werden sich auch nicht mehr kitten lassen.

Es geht daher nur um formale Fragen:

  1. Kann man in einer Erbengemeinschaft eine Begutachtung erzwingen, wenn nicht alle Erben dieser zustimmen?
  2. Unter welchen Bedingungen kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden?
  3. Wie kann man Auskunft über die genauen Eigenschaften der Immobilie erhalten (Teilungserklärung, Grundrisse, Vermietungserträge, Ausstattung/Modernisierungen etc), die bislang durch das verwaltende Kind zurückgehalten wurden? Hat man darauf mit 1/6 Besitzt ein Anrecht?

Bin neugierig auf eure Anregungen.

Erbengemeinschaft, Immobilien, Verkauf, Zwangsversteigerung
Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Erbengemeinschaft?

Hallo zusammen,

würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt haben. Ich hatte eine Insolvenz die leider den Bach runter ging, da ich das Erbe meines Vaters nicht angegeben hatte. Die Insolvenz war 2019 zu Ende und im 2018 verstarb mein Vater. Leider vergaß ich das Erbe beim Verwalter zu erwähnen. Danach hatte ich dann ein paar Probleme, die aber hier nichts mit der aktuellen Situation zu tun haben.

Jetzt ist meine Mutter verstorben. Auf sie waren zwei BMW´s angemeldet. Sie stand im KFZ -Brief und in der Zulassungsbescheinigung. Wir sind drei Geschwister, wobei ich mit einer Schwester keinen Kontakt habe. Meine andere Schwester und ich haben ihr den Tod der Mutter verschwiegen. Natürlich bekam die andere Schwester den Tod doch noch von der Nachbarin mitgeteilt. Ich war sofort mit meiner Frau in der Wohnung meiner Mutter, hab sämtliche Dokumente geholt und die BMW´s sofort auf meine Frau umschreiben lassen. Das Auto meiner Mutter haben wir auch mitgenommen. Die Schwester zu der wir keinen Kontakt haben, bat in einem Brief um den Wohnungsschlüssel und um Info über den Verbleib von dem Auto meiner Mutter. Natürlich haben meine andere Schwester und nicht reagiert. Sie bekam auch keinen Schlüssel für die Wohnung. Mittlerweile ist die Wohnung von der Mutter fast ausgeräumt. Die andere Schwester hat bis jetzt von uns noch über nichts eine Info.

Nun meldet sich die Schwester nicht mehr, ich befürchte sie geht zum Anwalt oder so. Sie hat gesagt, wenn wir uns nicht normal einigen, muss sie einen anderen Weg einschlagen.

Da diese Schwester die letzten Jahre zur Mutter und uns keinen Kontakt hatte, finden wir es nur gerecht, das wir sie nicht informiert haben. Müssen wir jetzt irgendwas befürchten? Die BMW´s gehören ja mir und nicht der Mutter. Und von den Sachen meiner Mutter hat sie nichts verdient, da sie keinen Kontakt zur Mutter hatte.

Wer ist hier im Recht? Danke vorab an euch

Erbengemeinschaft, Nachlass
Verschiedene Grunstücksanteile in der GbR / Erbengemeinschaft?

Folgender Sachverhalt,

Es besteht eine GbR, die automatisch durch Erbschaft entstanden ist (landwirtschaftlicher Betrieb mit gleichzeitiger Immobilienwirtschaft)

Es gibt drei Eigentümer mit einer Verteilung von 50 / 25 / 25 Prozent aller Anteile an der GbR

Aus betrieblichen Gründem soll ein weiteres Grundstück in die GbR integriert werden, das sich außerhalb des Betriebs im Privatbesitz der drei Eigentümer befindet

Allerdings ist die Verteilung der Anteile bei diesem Grundstück anders, nämlich im Verhältnis 75 / 12,5 / 12,5 Prozent

Aufgrund dieser Unterschiede bei den Mehrheitsverhältnissen wurde vom Steuerberater mitgeteilt, dass alle Eigentümer dieselben Anteile haben müssen, also wie bei den anderen Grundstücken im Verhältnis 50 / 25 / 25 Prozent

Die beiden anderen Eigentümer mit den Anteilen zu jeweils 12,5 Prozent sollen hiernach jeweils weitere 12,5 Prozent der Anteile vom Haupteigentümer dazukaufen, um überall dieselbe prozentuale Verteilung im Betrieb zu haben

Meine Frage ist jetzt, warum der Steuerberater so eine Aussage trifft und ob das überhaupt notwendig ist. Er meinte, wenn das nicht erfolgt, würden sich insgesamt die Eigentumsverhältnisse in der GbR zugunsten des Haupteigentümers verschieben, da er bei dem neuen Grundstück mehr Anteile hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass er auf die Umsatzverteilung von Pacht / Miete anspielt, da sich ja die Eigentumsverhältnisse bei den anderen Grundstücken nicht verändern können und fest im Grundbuch eingetragen sind.

Kann es sein, dass der Steuerberater sich die Sache einfach leicht machen möchte?

Erbengemeinschaft, Gbr
Mietkaution als Teil der Erbmasse obwohl noch 1 ursprünglicher Mieter noch in der Wohnung lebt, und gleichzeitig Erbe ist?

Hab ein par Seiten gefunden die das alles ein wenig beschreiben, aber mein Problem ist wieder mal zu exotisch - ich find nix.

Mutter 6 Jahre gepflegt, mit ihr zusammen in neue Wohnung gezogen, dort bis zum Tod gepflegt, bzw. Mutter war vorm Tod nochmal 3 Wochen im Heim, k.A. ob das auch noch ne Rolle spielt.

OK, Mutter hatte damals die Kaution für die Wohnung bezahlt und ich wurde von einer Betreuerin auch als Mieter eingetragen - nicht Untermieter oder sowas sondern Name von Mutter und mir stehen beide oben im Vertrag.

Sie war nun gestorben, ich hatte laut Vermieter die Möglichkeit bei Vorlage Sterbeurkunde Mutter aus dem Vertrag streichen zu lassen und selber die Wohnung weiterzuführen - halt nicht als Erbe der Wohnung sondern als Mieter der ich laut Vertrag ja wahr.

Was ist nun mit der von Mutter bezahlten Mietkaution? Muss ich einem Miterben jetzt 50% der Kaution auszahlen? Falls nicht jetzt - muss ich es nachdem ich die Wohnung gekündigt habe? Hat ein Miterbe überhaupt ein Recht an der Wohnung/Mietkaution wenn ich rechtlich seit Mietbeginn auch Mieter war/bin?

Wenn vom Konto von Mutter im Januar und Februar noch nach ihrem Tod (am 6.1.) die Miete bezahlt wurde da ich auf die Sterbeurkunde gewartet hatte und die Wohnung samt Zahlung übernehmen konnte - muss ich die Miete da zurückerstatten (sprich 50% in die Erbmasse)?

Falls wer vorschlägt ich soll das einen Anwalt fragen - ist in Planung, dauert noch etwa 3 - 4 Wochen wegen Kostenübernahme, will vorher mal abschätzen was noch an finanziellen Belastungen auf mich zukommen kann.

Erbe, Erbengemeinschaft, erbrecht, Mietkaution, Mietrecht
Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bzgl. der Vermietung eines Zweifamilienhauses einer Erbengemeinschaft an einen Miterben und einen Dritten.

Es liegt folgende Situation vor:

Das Zweifamilienhaus war vor dem Erbe im gemeinsamen Besitz meiner Eltern (50% / 50%). Nachdem Versterben meiner Mutter haben nach gesetzlicher Erbfolge mein Bruder und ich jeweils 1/8 an der Immobilie geerbt, die anderen 1/4 gingen an meinen Vater. Schon bereits vor dem Erbfall bewohnte mein Bruder die Wohnung im Erdgeschoss zur Miete. Die Miete wurde nachdem Erbfall um seinen Anteil (1/8) gekürzt. Die Wohnung im OG stand aufgrund von Renovierungsarbeiten vor dem Erbfall leer, ist aber für das gesamte betreffende Steuerjahr jetzt vermietet gewesen.

Zur korrekten Versteuerung hatten wir uns an einen Steuerberater gewandt. Dieser erstellte für uns drei sowohl die Einkommenssteuererklärung wie auch die "Steuererklärung" der Erbengemeinschaft. Soweit so gut. Mir ist allerdings jetzt aufgefallen, dass mein Bruder (wohnt zur Miete im EG) nicht in der vom Steuerberater angefertigten Erbengemeinschaft auftaucht. Es wurden in der Anlage V auch keine Mieteinkünfte bei meinem Bruder angegeben. Stattdessen sind die Mieteinkünfte (EG+OG) zu (6/8) / (7/8) = 85,714% auf meinen Vater (ihm gehören 6/8 der Immobilie) und (1/8) / (7/8) = 14,285% auf mich aufgeschlüsselt.

Dass mein Bruder für seine eigene Miete keine Steuern bezahlen muss, hätte ich ja noch verstanden. Aber dass er - obwohl er mit 1/8 im Grundbucheintrag steht - an der Vermietung der oberen Wohnung keine Steuern zahlen muss, verstehe ich nicht. Es fand auch schon eine "Gewinnausschüttung" am Anfang des Jahres statt. Auf Nachfrage beim Steuerberater erhielt ich nur die Antwort, dass das so richtig sei. Er habe 5 Stunden damit verbracht diesen "besonderen Fall" zu bearbeiten. Daher meine Frage: Ist das so wirklich richtig? Wenn ja, dürfte mein Bruder dann überhaupt an den Mieteinkünften beteiligt werden?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Erbengemeinschaft, Steuern
Was kann ich tun, wenn die Sparkasse Leipzig unsere Erbmasse eingefroren hat?

Schönen guten Tag,

Wir sind eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Brüdern und einem Onkel. Einer der 3 Brüder lebt mit Erstwohnsitz in der Schweiz (ist mit 1/6 im Erbschein aufgeführt) und der Rest alle in Deutschland.

Erbschein und Bankenvollmachten wurden der Sparkasse am 27.03.2020 vorgelegt und es wurde auch eine Kontoauflösung der Verstorbene Person beidseitig unterschrieben und alle Erlöse daraus sollten an mein Konto gehen, um die Summe dann aufzuteilen. Wir haben von der Verstorbenen Person knapp über 100.000 € geerbt.

Die Sparkasse wo die verstorbene Person Ihre Finanzwerte lagerte hat den Betrag bis heute nicht auf das angegebene Konto überwiesen, die stellen sich quer mit der Aussage seitens ihrer „fachkundigen“ Nachlassabteilung das sie das Geld erst ausschütten, wenn für den oben genannten Bruder (wohnhaft Schweiz) seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausgestellte wurde.

Ich habe der „fachkundigen“ Sparkasse mehrfach aufgeführt das der Anteil des Bruders 1/6, wie im Erbschein beurkundet aus knapp über 100.000€ bei 17.000€ läge und er somit unter dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 20.000 € liegt. Diese Sparkasse behält bis heute 100 % unseres Geldes ein.

Ich/ wir fühlen uns seit nun fast 7 Wochen schon echt verarscht.

Meine Frage an euch, auf was kann ich da klagen, denn für mich ist das üble Schikane? Anzeige? Aber was sind die rechtlichen Schlagworte dafür? Hoffe mir kann jemand helfen.... 🙄🙄🙄

Erbe, Erbengemeinschaft, Sparkasse, Steuern
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht
Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Eltern haben sich vor ca.15 Jahren ein Haus gekauft. Die Eltern und die 2 Kinder wohnen mit im Haus. Jeder hat eine eigene Wohnung. Als die Mutter stirbt zieht der Sohn innerhalb eines viertel Jahre aus, weil Sohn und Vater immer schon ein schlechtes Verhältnis hatten. Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte, je ein viertel die beiden Kinder. Im Grundbuch stehen aktuelle alle Erben als Eigentümer. Der Sohn ging zu einem RA wegen Unterschlagung des Erbes. Das hat der Vater nicht, denn er hat alles dem NG angegeben. Bargeld Auszahlungen hat es schon gegeben, nach Auflösung von Kontoauflösung und Sparverträgen. Aber jetzt gibt es noch das Haus.

Die Eltern zahlten immer alles alleine was das Haus betraf. Der Sohn und die Tochter zahlen/Sohn zahlte, nur Strom und Heizkosten. Die Tochter stellt keine Ansprüche, sie ist zufrieden, weil sie in dem Haus mit wohnt. Der Sohn ist wegen Hass auf seinen Vater ausgezogen und beschuldigt den Vater für den Tod der Mutter verantwortlich zu sein.

Meine Fragen!

Steht dem Sohn nach wie vor die Wohnung zu, die er verlassen hat? Und wie viel steht dem Sohn von dem Haus direkt noch zu, außer das festgesetzte Geld des NG. Wenn es zu keiner Einigung kommt?

Muss der Vater dem Sohn noch Zutritt zum Haus gewähren? Sehr zerstrittenen!

Welche Entscheidungen darf der Vater noch über das Haus treffen, wenn der Sohn sich stur stellt?

Und darf der Vater noch 1/4 der Kosten einer neu Eindeckung des Daches 2018 dem Sohn, vom Erbe abziehen?

Und wenn ja, kann er noch eine Mietnachforderung, bzw. Nebenkosten, der letzten Jahre verlangen?Es besteht leider kein Mietvertrag.

Der Vater würde gerne die Rechtsstreitigkeit mit seinem Sohn beenden und das festgesetzte Geld des NG ausbezahlten, Vorausgesetzt er bekommt eine Hypothek. Was tun wenn der Sohn nicht mitspielt?

Was kann der Vater machen um endlich Ruhe zu bekommen?

Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber der Vater hat schon über 2000 Euro an einen RA bezahlt und das war noch nicht alles. Er kann nicht mehr viel Zahlen. Da wäre noch die Frage, ob der Sohn die RA-Kosten, evtl. bezahlen muss, denn Vater musste einen RA einzuschalten. Alleine wäre er mit dieser Angelegenheit nicht zurecht gekommen. Der Vater ist über 70 und zeigt etwas leichte Demenz an. Der Vater ist verzweifelt und psychisch fertig .

Ich bin eine Bekannte und möchte den Vater gerne helfen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

E.Pöll

Erbengemeinschaft, erbrecht
Erbengemeinschaft, Veruntreuung?

Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben. Erst jetzt habe ich erfahren, dass ich zusammen mit meinen Tanten und Onkeln eine Erbgemeinschaft bilde, die bereits seit dem Ableben des Großvaters einige Jahre vorher besteht. Die Hälfte ging an die Großmutter, die Hälfte an die Erbengemeinschaft lt. gesetzlicher Erbfolge. Nun verhält es sich so, dass ich eben davon nichts wusste und meine Großmutter das ganze Geld "verjubelt" und verschenkt hat an ihre Lieblingskinder. Den anderen hat sie erzählt, dass sie kein Geld hat und, wenn ihre Kinder auf ihren Erbteil bestehen würden, Geld aufnehmen müsse bei der Bank.Zwei Tage später hat sie Beträge im 5-stelligen Bereich bar abgehoben. Dieses Geld hätte ihr aber ja nicht zugestanden, da es der Erbmasse angehörte. Eigentlich darf ja ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne die Einwilligung der anderen nicht einfach so über das Vermögen verfügen. Klar, sie musste ihren Lebensunterhalt bestreiten, aber sie hatte Rente und Witwenrente, war also gut versorgt. Und das Geld wurde ja (ohne Beweise, wir wissen es nur aus Erzählungen) verschenkt. Nun ein Gedanke und ich wäre über eure (fundierte) Meinung sehr dankbar: Hätte die Bank das Geld heraus geben dürfen, nachdem es Teil der Erbmasse war? Hätten nicht alle Hinterbliebenen erst ihr Einverständnis abgeben müssen? So ist es jetzt ja auch. Keiner kann einfach auf das Geld zugreifen, erst, wenn alle einverstanden sind. Kann man die Bank belangen? Ich weiß, die sitzt sicherlich am längeren Hebel, aber wenn die Bank da über ihre Befugnisse hinaus gehandelt hat, obwohl das Vermögen hätte gesperrt werden müssen, dann müsste sie doch auch haften, oder?

Erbengemeinschaft, erbrecht
Kontenklärung als Erbe der Mutter?

Meine Schwester und ich sind leibliche kinder der verstorbenen......meine mutter hat bis zu ihrer einweisung in ein altzenpflegeheim mietfrei in ihrem haus gewohnt zusammen mit meiner schwester.Sie hatte auch eine kontovollmacht und vor längerer zeit hatte meine mutter ihr auch das haus überschrieben ......gegenleistung fürs pflegen....ist auch im grundbuchamt so eingetragen.Meine Mutter konnte monatlich einen grösseren geldbetrag sparen und ihre bestattungskosten waren durch eine versicherung abgedeckt.Nach dem todesfall hat meine schwester alles erledigt und organisiert da ich schwer erkrankt war (schlaganfall) als ich wieder gemnesen war und ich mich nach meinem teil des erbes (50%) erkundigt habe teilte mir meine schwester mit das es kein geldvermögen mehr geben würde und der hausrat wäre entsorgt worden und einige dinge die von wert waren (TV,massagesessel,küchengeräte etc.) hätte sie behalten und weiter genutzt bzw ihr sohn also mein neffe.es existiert ein handschriftliches testament welches beim amtsgericht hinterlegt war und welches mir auch mit einem eröffnungsprotokoll zugestellt worden ist.Im Testament sind nur meine schwester und ich als erben genannt und bestimmt worden gemeinsam alle formalitäten zu erledigen.....konnte ich aber nicht da ich ja wie schon gesagt erkrankt war.Die konten hat mittlerweile nach 11 monaten meine schwester aufgelöst und belege also kontoauszüge werden mir verweigert.......ihr angebot 1000 euro bar gegen eine erbverzichtserklärung die sie selbst formuliert hat.ich denke solche erklärungen bedürfen einer notar bestätigung oder? habe ich jetzt duch die 11 monatige verzögerung irgendwelche fristen verpasst und mein erbe verloren? soll ich lieber die 1000euro nehmen und gut ist? Ich bin nach der erkrankung ein frühverrentungsfall und finanziell nicht gut gestellt...wegen den anwaltskosten....Kann ich zur sparkasse gehen und mir dort die auszüge von den sparbüchern und dem girokonto aushändigen lassen? Wäre toll wenn ihr mir raten bzw helfen könntet........Danke vorab .....Lutz

Erbengemeinschaft
Kann bei einer Erbengemeinschaft ( Witwe und 3 erwachsene Kinder ) das Recht auf eine Entschädigungszahlung von der Mutter auf die Kinder übertragen werden ?

Die Entschädigungszahlung wird als Entschädigung für Verkehrs - und Lärmbelästígung bei Bohrarbeiten für ein Kraftwerk gezahlt . In Form der Bezahlung der Stromrechnung der Nachbarn des Bohrplatzes durch diese Firma . Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen , Mutter Anteil 1/2 , drei erwachsene Kinder zu je 1/3 , es ist eine Immobilie mit landwirtschaftlichem Grund vorhanden . Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft . Deshalb sollte dieses Recht auf Entschädigung auf die Kinder übertragen werden .

Anm. Support - Nachtrag (editiert 08.06.17, 07:46 Uhr):

Hallo,
wir sind direkte Nachbarn von diesem vorrausichtlichen Kraftwerk. Momentan wird gebohrt , da herrscht ziemlich viel Schwerverkehr. Da dies eine starke Belastung für die Anlieger ( wir sind 5 direkte Nachbarn ) ist , soll evtl eine Entschädigungvon dieser Fa . an uns 5 Nachbarn gezahlt werden. Wir würden unsere Stromrechnungen gezahlt bekommen.
Da eine Erbengemeinschaft aus drei erwachsenen Kindern und mir ( Witwe ) besteht,  würde ich nur gern wissen ob diese Entschädigungszahlung steuerlich relevant sein kann. Da ich den Freibetrag den ich neben der Witwenrente habe ( nach altem Recht ) fast ausgeschöpft habe, darf ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr haben. Deshalb hätte ich gerne gewusst , ob es möglich ist , dieses Recht auf die Entschädigungszahlung auf meine Kinder evtl . sogar notariell falls nötig , zu übertragen? Der landwirtschftliche Grund bringt Pachteinnahmen, deshalb ist das für mich auch eine Einnahme die versteuert werden muss und zu meinem Freibetrag mit berechnet wird. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt  habe . :)
Erbengemeinschaft
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
Haftung bei Erbengemeinschaft?

Mein Vater und ich besitzen zusammen in wirtschaftlich attraktiver Lage ein Mehrfamilienhaus. Ich besitze 2/3 des Hauses, da ich Erbteile von Verwandtschaft gekauft habe und werde irgendwann auch den 1/3 Anteil meines Vaters erben.

Wir wollen gemeinsam das Haus totalsanieren, wozu mein Vater 100.000 Euro Eigenkapital beisteuert. Die Gesamtkosten belaufen auf sich auf ca. 350.000 Euro. Ich benötige daher einen Kredit von ca. 220.000 Euro, den ich als Beamter mit Eigenkapital prinzipiell auch bekommen würde.

Kreditnehmer wäre also folglich ich. Mein Vater unterstützt das Vorhaben, möchte aber verständlicherweise nicht über seinen Erbteil hinaus, d.h. also mit seinem Vermögen und anderem Immobilienbesitz, für mich mithaften, falls mir etwas zustoßen sollte. Er wäre bereit mir seinen Anteil von 100.000 Euro als Eigenkapital zu dem Kredit dazuzugeben, da ja ein Großteil der Kosten auf "Gemeinschaftseigentum" wie Dach, Fassade, Heizung, Fenster etc entfällt.

Das Haus hat auch in dem aktuellen unsanierten Zustand einen Wert von ca. 300.000 Euro, danach wird es im Wert natürlich weiter steigen. Eine Wohnung im Haus wird vermietet, den Rest bewohne ich im Eigennutz.

Werden die Banken eine Teilung in Eigentumswohnungen verlangen (was wir nicht wollen) oder wird es eine Regelung geben, die unseren Vorstellungen entspricht?

Vielen Dank für kompetenten Rat!

Hr. Seiler

Darlehen, Erbengemeinschaft, Haftung

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