Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz
Kindesunterhalt?

Hallo zusammen.

Ich bin seit ca 2 Jahren von meinem Ex Partner getrennt. Wir haben eine gemeinsame 11 jährige Tochter.

Die Trennung verlief soweit friedlich, und so weit es in unserer Macht stand auch so "kinderfreundlich" (mir fällt kein besserer Audruck ein) wie es eben geht. Er wohnt eine Haustür weiter und die Kleine kann hingehen wann sie will bzw er Zeit hat, wohnen tut sie bei mir.

Wir arbeiten beide Wechselschicht (ich zu 70% Pflege, er Vollzeit Lager) , d.h eine Woche Frühschicht, eine Woche Spätschicht, wenn ich Frühschicht hatte, hat er geschaut, dass die kleine pünktlich zur Schule kam, bei meiner Spätschicht hat er die Betreuung nach der Schule übernommen (ca 3 Tage) die Woche, wenn ich frei hatte, da 70 %, ist er meist unterwegs. An den Wochenenden ist sie Sonntags nachmittags da.

Nach der Trennung haben wir uns erstmal aus Betreuungstechnischen Gründen darauf geeinigt, dass kein Kindesunterhalt fließt, da er selber nicht viel verdient, seine Wohnung neu einrichten musste usw, aber sich dementsprechend mit ums kind kümmert, hat dann mal ein Fahrrad bezahlt, war mit ihr Klamotten kaufen, oder hat die halbe Klassenfahrt übernommen, kauft ihr auch so zwischendurch Kleinigkeiten.

Da ich aber des Kindes wegen nur Teilzeit arbeite und die Betreuung, Miete, Strom, Ernährung etc für das Kind zum Hauptteil übernehme wollte ich mich mit ihm eine Einigung zum Thema Unterhalt finden. Dieser steht dem Kind zu?

Auch habe ich jetzt das Angebot bekommen, meine Arbeitszeiten so zu ändern, dass ich vollständig für die Betreuung des Kindes zuständig sein kann. Dieses Angebot nehme ich ab August an.

Nachdem wir uns über das Thema unterhalten haben, möchte er nun zum Anwalt gehen und den Unterhalt berechnen lassen, um das Ganze auch offiziell laufen zu lassen, hat jedoch auch geagt, dass dann die "Regelungen für Unterhaltszahlende" eintreten würden, zb dass er die kleine nurnoch 14 tägig am Wochenende hätte?

Ist mein nächster Gang nun zum Jugendamt oder soll ich die Berechnung abwarten? Werden auf beide Wege unterschiedliche Berechnungen laufen? Oder orientieren sich beide an der Düsseldorfer Tabelle? Bin für Rat für weitere Schritte sehr dankbar.

Kindesunterhalt
Auswandern wegen dem Unterhalt?

Ich habe vor ein paar Monaten mit meiner Ex-Freundin einen unehelichen Sohn bekommen. Letzte zwei Monate der Schwangerschaft ist sie zunehmend aggressiv und gewaltätig geworden, schlug mich und zerstörte meine Sachen in der Wohnung. Ich habe es irgendwie ausgehalten, mit der Hoffnung es wird alles wieder gut nach der Geburt. Eine Woche nach der Geburt zog sie aber mit dem Baby zu ihrer Schwester. Um mich aus dem Leben des Kindes auszuschließen beschuldigte sie mich für angebliche häusliche Gewalt und Körperverletzung. Das Verfahren wurde aus Beweismangel eingestellt. Ich könnte teiilweise auch beweisen, dass eigentlich ich geschlagen wurde.

In der Geburtsurkunde des Kindes ist der Vater unbekannt. Das Kind hat ihren Nachnamen und die Staatsbürgerschaft ihres Landes. Er wurde in einer orthodoxen Kirche getauft. Das gemeinsame Sorgerecht lehnt sie ab. Meinen Sohn habe ich seitdem nicht mehr gesehen.

Das Jugendamt und das Familiengericht unterstützt aber trotzdem die Mutter. Sie möchte jetzt, dass ich Unterhalt bezahle. Meine Bedingungen dafür sind, dass die Vereinbarungen die wir vor der Geburt getroffen haben eingehalten werden. Das heißt mein Nachname für das Baby, doppelte Staatsbürgerschaft, gemeinsames Sorgerecht und natürlich regelmäßiges Kontakt zum Kind.

Ich werde ohne diese Bedingungen keine finanzielle Unterstützung der Mutter leisten. Ich bin bereit jeglichen Besitz pfänden zu lassen, ich bin auch bereit dafür ins Gefängnis zu gehen. Ich bin nach allem was passiert ist, nicht bereit dies zu verhandeln.

Ich habe vor in ein nicht EU-Land auszuwandern. Unterhaltsanspruche im EU-Ausland geltend zu machen ist schwierig, und auch wenn die Kindesmutter das schaffen sollte würde das etwa 50 bis 80€ Unterhalt von meinem Lohn in diesem Land bedeuten. Für deutsche Verhältnisse ist das ein kleines Taschengeld.

Das Kind wird aber ohne Vater aufwachsen, die Hälfte der Familie wird er nie kennenlernen, seine Zukunft wird durch die finanzielle Situation der Mutter sehr eingeschränkt.

Die Mutter hat noch circa 1 Jahr Zeit ihre Entscheidungen zu ändern und damit meine Auswanderung verhindern. Sie kann immer noch unserem Sohn ein normales Leben ermöglichen: beide Eltern und bessere Möglichkeiten in der Zukunft.

Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt? Was würdet ihr machen?

Der Vater hat Recht 0%
Die Mutter hat Recht 0%
Kindesunterhalt, Trennung, unterhaltsrecht
BAföG / Unterhalt: dritter Ausbildungsversuch?

Hallo,

ich habe nach meinem Abitur im Jahr 2020 direkt ein Studium (Digitale Medien, B.Sc.) begonnen, dafür BAföG erhalten und nach einem Semester bereits abgebrochen, da es mir nicht gefallen hat - wodurch ich mich auch vom BAföG abgemeldet habe.

Im August 2021 habe ich dann eine Ausbildung als Kaufmann für Marketingkommunikation angefangen, jedoch aufgrund der "ausreichenden" Ausbildungsvergütung kein BAföG beantragt. Diese Ausbildung habe ich nun Anfang 2022 ebenfalls abgebrochen, da auch diese mir gar nicht gefiel.

Nun bin ich gerade in der Eignungsprüfungsphase für ein Design (B.A.) Studium, welches (wenn alles glatt klappt) im September startet. Hätte ich rein theoretisch wieder einen Anspruch auf BAföG? Es ist ja an sich mein dritter Anlauf für eine Ausbildung, doch wäre es "erst der zweite" Antrag auf BAföG. Ich habe auch mal gehört, dass es abhängig davon ist, ob die Ausbildungen in ähnlichen Richtungen liegen - Digitale Medien und Marketingkommunikationskaufmann liegen meiner Meinung nach sehr nahe beieinander, wie das mit Design nun aussieht weiß ich nicht.

Beim Verfassen fällt mir auch gerade ein, dass ich eventuell sogar wieder Anspruch auf Unterhalt hätte? Meine Eltern sind geschieden und ich habe während meinem ersten Studium etwa 400€ Unterhalt von meinem Vater erhalten, aufgrund eines sehr schlechten Verhältnisses zwischen uns habe ich aber auf Unterhalt während meiner Ausbildung verzichtet - die Vergütung hatte ich ja und die (im Vergleich zu vorher) recht kleine Unterhaltssumme war mir der Kontakt zu ihm dann nicht wert. Im neuen Studium hätte ich ja nun keine Vergütung, da würde ich Unterhalt eventuell wieder in Betracht ziehen, wenn auch mit einer Kontaktsperre, sodass ich ihn überall blockiert lassen darf :)

Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte :) Danke!

Studium, Ausbildung, BAföG, Kindesunterhalt
Unterhalt 1550 Euro lohnt sich der Schritt zum Anwalt?

Hallo zusammen,

ich und meine Ex-freundin sind nach langer Beziehung nun getrennte Wege gegangen, wir haben ein gemeinsames Kind 1 Jahr alt.

nun möchte ich natürlich auch für das Kind da sein und wir werden uns beide um das Kind kümmern sie in der Woche ich am Wochenende, da ich arbeite, und sie aktuell Geld vom Amt (H4) bekommt.

aktuell zahle ich nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt das sind 285,50

das ist aktuell da ich nach der Trennung zu meinen Eltern zurückgezogen bin noch möglich doch ich bin aktuell auf Wohnungssuche.

ich habe monatliche Kosten wie folgt

190- 200 Euro Sprit um zur Arbeit zu kommen

70 Euro Versicherung.

sowie Internet Vertrag für die Arbeit Homeoffice 45 euro.

ebenso zahle ich meinen Eltern 250 Euro Kostgeld für Strom Dach Zimmer mit eigenem Bad etc.

und Verpflegung zahle ich ebenfalls selber für mich ca 150 Euro im Monat.

Ob die Kosten beim Unterhalt einen große Rolle spielen weis ich nicht würde ich aber trotzdem gerne einmal auflisten

mein verdienst im Monat beträgt 1540 Euro

mir ist es aktuell möglich diese 285 Euro zuzahlen allerdings weis ich nicht wenn ich umziehen in meinen eigene Wohnung ob ich es dann noch leisten kann.

soweit ich raus bekomme habe würde dann das Jugendamt einspringen und Vorschuss zahlen welches ich sobald ich mehr verdiene zurück zahlen muss..

ich bin mit der Situation leider etwas überfordert und habe Angst später ein Berg Schulden zu haben oder nicht mit dem Geld auszukommen.

ich bin auch aktuell auf der Suche nach einem Nebenjob zu meinem Hauptjob da ich gerne für mein Kind zahlen würde.

ich hoffe hier kennt sich jemand besser damit aus und kann mir helfen.

LG

Kindesunterhalt, unterhalt
Streit um Unterhalt und Kindergeld, was kann ich tun?

Moin Moin,

ich bin 18 Jahre alt, bald 19 und gehe noch auf ein Gymnasium. Ich möchte jedoch im Sommer ausziehen, um dann ein FSJ zu beginnen (etwa 1 std vom Wohnort entfernt), wodurch ich meine Fachhochschulreife erreiche.

Mein Mutter ist arbeitslos.

Mein Vater arbeitet im Finanzamt als Steueroberinspektor und verdient etwa 4000€ im Monat. Allerdings ist er auch sehr hoch verschuldet (250.000) und zahlt monatlich Kredite ab, er meint, er würde jeden Monat mehr ins Minus gehen.

Dennoch sind meine Eltern ja unterhaltspflichtig. In dem FSJ werde ich etwa 650€ verdienen, das wird zum Leben aber trotzdem sehr knapp.

Wir sind 4 Kinder, 2 ausgezogen (einer Ausbildung, einer Studium) und 2 wohnen noch zuhause. Mein Bruder (Ausbildung) erhält sein Kindergeld selbst, meine Schwester (duales Studium) nicht, mein Vater behält dieses.

Mein Vater weigert sich, mir etwas zu zahlen, wenn ich ausziehe, bzw. meint, er könnte es nicht. Ich habe ihm dann gesagt (ich weiß nicht genau wieviel Unterhalt ich bekommen würde, aber sicher mehr als Kindergeld), dass er mir zumindest das Kindergeld auszahlen kann (220€). Das möchte er jedoch nicht. Habe ihn auf den Abzweigungsantrag hingewiesen, darauf meinte er, dass er durch Vorlegen seiner Schulden davon befreit würde und mir nichts zahlen müsste.

Stimmt das? Und was kann ich ansonsten tun?

Vielen Dank im Voraus für Antworten. :)

Geld, Familie, Kindergeld, Kindesunterhalt, unterhalt
Wie lange kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss vom Kindsvater zurückverlangen?

Hallo zusammen,

ich bin seit knapp 16 Jahren geschieden; mein Ex-Mann hat sich damals kündigen lassen und keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder bezahlt. Auch an Geldern für Schulfahrten, Kommunionen etc. hat er sich nie beteiligt.

Jetzt sind beide schon lange volljährig, also nicht mehr unterhaltsempfangend.

Mein Ex-Mann hat im November letzten Jahres ein großes Erbe angetreten, weil seine Eltern mittlerweile beide verstorben sind. Wir sprechen hier von einem Haus, welches verkauft wurde, mehrere Lebensversicherungen, Bausparverträge, Sparbücher u.a. Er ist das einzige Kind seiner Eltern und jetzt das dritte Mal verheiratet, keine gemeinsamen Kinder mit Ehefrau Nr. 3.

Mein Sohn regt sich nun fürchterlich darüber auf, dass sein Erzeuger (seine Wortwahl, nicht meine) das Erbe der Eltern auf den Kopf haut (u.a. neuen SUV, Reisen...), aber im Gegensatz für seine insgesamt vier Kinder (2 aus erster Ehe) bislang noch nie einen Pfennig/Cent Unterhalt gezahlt hat. Er spielt mit dem Gedanken, das Jugendamt auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Das konnte ich ihm zunächst einmal ausreden.

Meine Frage ist nun: Bringt es überhaupt etwas, eine Meldung an die Städte zu machen? Schließlich ist mit dem Unterhalt für seine vier Kinder der Steuerzahler eingesprungen. Hätten die Städte eine Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuverlangen?

Jugendamt, Kindesunterhalt

Meistgelesene Fragen zum Thema Kindesunterhalt