Kann man innerhalb der Familie Schadenfreiheitsklassen tauschen?

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Wenn Du differenzierst zwischen "Eheleuten" und "sonstige Familie": Ja und Nein!

Grundsätzlich gibt es den "SFR-Tausch" nur bei gleichem Versicherungsnehmer und unterschiedlichen Fahrzeugen, respektive Verträgen. Hier könnte man hin und her tauschen.

Will man den SFR mit jemandem anderem tauschen, geht es nur im Wege einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes. Das wäre zwar auch ein Tausch, aber der kann nicht rückabgewickelt, bzw. später wieder getauscht werden. Hier müsste dann aber auch ein "überzeugender" Nachweis der jeweiligen Nutzung beider Fahrzeuge geführt werden. Siehe hierzu:

Übernahme aus Verträgen Dritter:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt

Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bei Eheleuten führen die (meisten) Versicherer auch später eine Rückübertragung durch. In einem solchen Fall könnte man also tauschen. Da das aber ein ziemlicher Formularkrieg ist, werden die meisten Versicherer das wohl auch formlos durchführen.

Ein Tausch, z. B. Sohn oder Tochter geht also nur über eine Übertragung, wobei in jedem Fall der jeweilige SFR durch die Dauer der Fahrerlaubnis hätte selbst erfahren werden können. Ist das nicht der Fall, gehen möglicherweise etliche SF-Klassen verloren.