Ich habe für meinen Bruder gebürgt. Kann ich das Rückgängig machen?
Ich habe vor einem Jahr für meinen Bruder gebürgt. Jetzt haben wir uns total zertritten und ich habe keine Vertrauen mehr in Ìhn. Kann ich die Bürgschaft rückgängig machen?
2 Antworten
Lies Dir die Bürgschaftserklärung genau durch. Üblicherweise gibt es darunter auch einen Passus zum Thema 'Kündigung der Bürgschaft'. Dort steht auch normalerweise beschrieben, welche Auswirkungen das hat. Eine Kündigung ist normalerweise nicht möglich, wenn die Bürgschaft zeitlich begrenzt ist bzw. wenn es sich um einen Ratenkredit handelt (da dieser zeitlich begrenzt ist).
Falls Dein Bruder mittlerweile schon einiges zurückgezahlt hat und evtl. noch andere Sicherheiten gestellt hat, könntest Du vielleicht Glück haben. Letztendlich wirst Du um ein Gespräch mit der Bank nicht herumkommen ;o).
Nur wenn der Bürgschaftsnehmer zustimmt. Wenn es eine Bank ist, vergiss es.