Darlehen für Pflegekosten mit Erbe verrechnen
Hallo, eine nahe Angehörige wird sehr wahrscheinlich in Kürze ins Pflegeheim aus der häuslichen Pflege wechseln müssen. Die Kosten werden die Rente übersteigen. Sie besitzt eine Eigentumswohnung. Wir haben nun zwei Möglichkeiten: Die Wohnung verkaufen und das Geld zur Pflege verwenden oder ihr einen monatlichen Zuschuss zur Rente zwecks Finanzierung des Heimplatzes überweisen. In letzterem Fall würden wir gern sicher stellen, dass nach ihrem Ableben das Finanzamt unsere monatlichen Zahlungen als Darlehn anerkennt und aus der Erbmasse bzw. bei Veranlagung zur Erbschaftssteuer berücksichtigt. Wie hat hier die Dokumentation zu erfolgen? (Wir könnten auf diesem Weg ihr die Illusion behalten, irgendwann wieder zurück nach Haus zu können.) Steuertechnisch ist der Hauptpunkt, dass es sich um eine Angehörige 2.Grades handelt und somit die Steuerfreibeträge recht gering sind. Wir strecken ihr gern das Geld vor, mögen aber zum späteren Zeitpunkt nicht dafür beim Finanzamt ein zweites Mal bluten müssen. Herzlichen Dank für Rückmeldungen im Vorraus.
1 Antwort
Ich denke das Beste ist es, wenn Ihr eine Vereinbarung mit der Dame trefft, dass Ihr Das Geld vorstreckt und die Summe entweder beim Verkauf des Hauses erstattet werden soll, oder aber auf das Erbe angerechnet wird.
So bleibt Euch alles offen udn für den Fall, dass verkauft werden muss, könnt ihr Eure Zahlungen zurück fordern.