Einbehalt der Ausbildungsvergütung des Kindes durch die Eltern möglich?

3 Antworten

Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet.

Es stellt sich also die Frage, wer zahlt seine Wohnung? Wer zahlt den laufenden Einkauf usw.

Wenn die Mutter z. B. Die Wohnung zahlt und noch Geld für Ernährug und Taschengeld, sagen wir mal 700,- für alles, dann darf sie natürlich das Kindergeld behalten und ggf. Auch einen Teil,der Vergütung.

Die Hintergründe, bzw. die Basis fehlt in Deiner Frage völlig.

Öffentlich Hilfen gibt es nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt gewähren.

EnnoBecker  13.11.2014, 08:57
dann darf sie natürlich das Kindergeld behalten

Den Anspruch auf Kindergeld haben ohnehin die Eltern. Nämlich eben wegen ihrer Unterhaltsverpflichtung.

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Da Du nicht erwähnst, wie viel Unterhalt durch die Mutter gezahlt wird, kann ich auch nicht sagen, ob das, was gezahlt wird ausreichend ist oder nicht.

Zum Thema Kindergeld: Die Situation, dass es der Mutter zusteht, ändert sich mit dem 18. Geburtstag.

Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause, befinden sich aber noch in einer (Erst-)Ausbildung oder sind arbeitsuchend, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Sie sind zu Barunterhalt verpflichtet. Wenn ihr Kind nicht selbst in der Lage ist, sich zu unterhalten, müssen die Eltern mit Geldleistungen einspringen. Auch dabei hilft ihnen das Kindergeld, das von staatlicher Seite in der Regel längstens gezahlt wird, bis das Kind 25 Jahre alt wird.

Das Kindergeld selbst wird den Töchtern oder Söhnen dann zwar nicht ausgezahlt, ist aber quasi in dem Betrag, den das Kind von den Eltern als Unterhalt erhält, versteckt.

Nun gibt es Eltern, die unterhaltspflichtig sind, aber ihrer Pflicht nicht nachkommen. Dann haben sie auch keinen Anspruch darauf, das Kindergeld weiterhin zu erhalten. Ein volljähriges Kind kann in einem solchen Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Darin heißt es: Hiermit beantrage ich die Auszahlung des (anteiligen) Kindergelds an mich selbst. Mit dem Antrag bekunden Kinder, dass sie weiterhin kindergeldberechtigt sind, ihr Vater oder ihre Mutter aber keinen oder nur in zu geringem Maße Unterhalt zahlt.

Gestellt wird der Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Wenn dieser Jugendlicher dann 18 wird, ändert sich die Situation.

Spätestens dann sollte ein eigenes Girokonto gemacht werden und die Vergütung auf dieses Konto überwiesen werden! Mit 18 haben Eltern nur noch Zugriff darauf wenn das Kind es erlaubt.

Jemand der arbeitet, sollte auch ein eigenes Konto haben, auch sollte der "Umgang" mit dem Konto und dem Zahlungsverkehr erlernt werden. Das sollte die Mutter berücksichtigen. Ich bzw. wir als Eltern haben auch die Konten unserer Kinder im Blick gehabt. Diese Konten standen den Kindern bereits als Taschengeldkonten zur Verfügung.

ich möchte nämlich nicht, das mein Kind irgendwo in der "Weltgeschichte" ist und nicht die Möglichkeit hat auch mal Geld vom Konto zu holen bzw. selbstständige Anschaffungen zu machen (in dem Alter sowieso nur beschränkt möglich).

Also vielleicht solltst du mal in diesem Sinne mit der Mutter reden. Die Eltern haben durchaus das Recht die finanziellen Dinge für die Kinder zu regeln und zu bestimmen. Ansonsten kann man nur auf die Antwort von wfwbinder verweisen, sie ist nämlich korrekt.