Mein Vater ist gestorben. erbt meine Mutter alles?

2 Antworten

Ohne anderlautendes Testament und im gesetzlichen Güterstand verheiratet verstorben, bist du und etwaige Geschwister, auch weitere Kinder deines Vaters, neben der Ehefrau hälftig zum Erben berufen. Diesen Erbanteil verwaltet deine Mutter bis zu deiner Volljährigkeit.

Sofern hier dein Vater ein anderlsautendes Testament verfasste, dass dich von der Erbfolge ausschloss, kannst du beginnend mit Volljährigkeit drei Jahre lang diesen Pflichteils-Anspruch gegen die Erben stellen, § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB.

Eine dritte Möglichkeit wär deine Nacherbschaft im Erbfall der Mutter, wenn deine Eltern wechselseitig zunächst den längstlebenden Partner als Alleinerben einsetzten.

G imager761

Es gibt verschiedene Fälle zu unterscheiden:

  1. Kein Testament: DEine Mutter erbt eine Hälfte die Kinder, wenn Du Einzelkind bist nur Du erben die zweite Hälfte

  2. Es gibt ein "Berliner Testament". Dann erbt Deine Mutter alles, erst bei Ihrem Tod, bekommen alles die Kinder. Hier könnte, wenn man will eines, oder alle Kinder Ihre Pflchtteile geltend machen (Hälfte des gesetzlichen Erbes), also Du allein, ggf. 1/4, wenn Du Einzelkind wärst. Berliner Testament ist zu prüfen, für den Fall das nicht darüber drinsteht, was im Falle einer neuen Heirat ist. Dann wäre später der neue Ehemann Dein Miterbe.

  3. Ein "normales" Testament zu Deinen Gunsten, oder denen Deiner Mutter. Dann hat der jeweils andere Anspruch auf mindestens 1/4 des Gesamterbes als Pflichtteil. Ist der Anteil lt. Erbe größer wird gehandelt genau wie im Testament.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Dies übersieht nun völlig, das der Fragesteller minderjährig ist und sein hier dargestelltes Erb- und Pflichtteilsrecht erst mit dessen Volljährigkeit beanspruchbar wird.

G imager761

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