Hauskauf von Eltern richtige Vorgehensweise

3 Antworten

Du schreibst von Hälften, aber nciht wer Ansprüche hat, wie die Erfüllt werden sollen. Ab die Leute eventuell darauf angewiesen sind.

So soll das Haus Deiner Großeltern sowieso zur Hälfte gehören. Also hat er einen Bruder, oder eine Schwester. Will die später die Haushälfte, oder lieber Geld?

Dir würde das Haus der Eltern später mal zur Hälfte zustehen. Also Auch Brunder, oder Schwester. Aber wenn Du das Haus komplett kaufst, gäbe es keinen Grund für einen Ausgleich.

Nur, wenn Du es für den normalen Wert kaufst, dann brauchst Du eine Vollfinanzierung. Geht das überhaupt 160.000,- Vollfinanzierung? Dann noch die Aufstockung.

Warum muss für Dich und Deine Freundin aufgestockt werden, wenn Deine Eltern bisher mit dem vorhandenen Raum auskamen?

Ich habe schon einiges an Phantasie, aber aus Deinem SAchverhalt bekomme ich irgendwie kein Bild.

Konsultiere einen StB in Deiner Gegend.

Konsultiere einen StB in Deiner Gegend.

Was soll der tun?

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@EnnoBecker

Die Sache aufdröseln. Feststellen wie die am besten diese Anteile hin- und her schieben, feststellen, ob es günstiger sein könnte Mietverhältnisse einzugehen.

usw. usw.

Rechtsanwalt ginge wegen der Rechtsbeziehungen auch, aber ich halte die StB für universeller gebildet, als die "Zivilisten."

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Hallo, also eine Vollfinanzierung von 160.000€ sollte kein Problem darstellen…hierfür einfach mal hier http://www.haus-xxl.de/ratgeber/die-besondere-baufinanzierung-ohne-eigenkapital-ins-eigenheim-147 schauen oder Googlen….

Was ich mich aber gerade Frage, ist denn im Falle des Ablebens deiner Eltern schon das Haus/Kredit abgezahlt oder wurden bisher Vorkehrungen getroffen damit ihr nicht die restschulden erbt? Falls nein, würde ich eventuell in naher Zukunft in Erwägung zu ziehen das Haus abzulösen, da die Zinsen aktuell ja relativ gut sind ;-) Grüße

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@sarah81

Webseiten dieser Art kenne ich zu Hauf, was ich weniger kenne sind Leute, die eine 100 % Finanzierung bekamen. Eher leute, die sich darauf verließen udn dann verlassen waren.

Die Restschulden kann man mit einer relativ preiswerten Risiko-LV mit fallender Leistung abdecken.

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Deine Eltern entscheiden als Besitzer, nicht ihr.

Offenbar scheidet eine (gemischte) Schenkung aus, da deine Eltern das Geld brauchen. Und sie wäre mind. 10 jahre lang nur dann anzunehmen, wenn man eine notwendige Pflegebedürftigkeit der Eltern persönlich oder finanziell leisten kann: Bei notwendiger Grundsicherung würde das Amt die Schenkung widerrufen und es meistbietend versteigern lassen - ab man dann solvent genug wäre, mitzusteigern?

Kaufen könnt ihr es zu einem angemessenen Preis: Unter Verwandten wäre Verkehsrwert ./. 10% über dem Verdacht einer schädlichen gemischten Schenkung erhaben.

Entweder stimmt die Hypothkenbank einer Übernahme des Darlehens zu, dass ihr bedient und noch 55.000 EUR Kaufpreis zahlt.

Oder sie macht es nicht und es wären 155.000 EUR fällig, nachdem die Eltern das Darlehen vorfällig abgelöst haben.

Schliesslich: Hätte man denn die Mittel einer Finanzierung? Auch dann, wenn man die Beteiligung des Freundes, der es nicht während er Laufzeit bleiben muss, nicht berücksichtigt?

G imager761

Irgendwie kann ich an der Idee nichts Unkluges finden.

Deine Eltern benötigen 140.000 für Ablösung des Kredits und den Umbau am anderen Haus (plus VFE). Mit ein wenig Reserve dürften die 160.000 gerade genug dafür sein.

Da Du als Kind 400.000 steuerfrei erben kannst, gibt es keinen Grund, das so zu machen.