Ich habe mit 18 auf meinen Pflichtteil verzichtet. Jetzt ist ein Elternteil gestorben. Der andere Elternteil erbt. Habe ich jetzt wieder Anspruch auf Erbe?

4 Antworten

Ich unterstelle einmal, es gibt ein Testament - ansonsten macht "Pflichtteil" keinen Sinn.

Wenn der zweite Elternteil stirbt haben alle Kinder wieder die Wahl das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Normalerweise wird auch schon in dem Testament bei dem der Pflichtteilsanspruch verwehrt wurde festgelegt wie nach dem Ableben des Letztversterbenden das Erbe aufzuteilen ist.

Man kann natürlich nicht in einem Testament den Pflichtteilsanspruch verwehren. Erwachsene Nachkommen können das und hier haben sie das gemacht.

0

Wenn es kein Testament gibt, das etwas anderes bestimmt, erbst du wie deine Geschwister.

Nach Pflichtteilsverzicht gilt logischerweise das Testament. Wenn es keines gibt, die gesetzliche Erbfolge.

Leider sind die Informationen nicht ausreichend, weil die Sache mit einem Erbverzicht, oder Pflichtteilsverzicht kompliziert sein kann.

Hast Du seinerzeit nur auf den Pflichtteil verzichtet, gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge, in der Du wieder drin wärst, ausser im Testament ist etwas anderes bestimmt, was hier wohl geschehen ist.

Haben die anderen Kinder wie Du schon früh auf den Pflichtteil verzichtet, oder erst jetzt beim Todesfall des einen Elternteils mit Berliner Testament ihren Pflichtteil nicht geltend gemacht, weil sie zu Nacherben bestimmt waren.

Wurdest Du hierbei nicht als Nacherbe mit eingesetzt?

Um eine endgültige Auskunft erteilen zu können, müsste man den kompletten Fall kennen, also Deinen Verzicht von Damals (war der wirksam, weil beurkundet usw.) sowie das nun gültige Testament.

Meine Eltern haben alle Kinder auf den Pflichtteil verzichten lassen und sich gegenseitig als Erben eingestetzt.

Es gibt also ein Testament  (evtl. ein Berliner Testament) oder wie sonst erfolgte diese Regelung der gegenseitigen Erbeinsetzung?

Was wurde vereinbart für den Fall des Letztversterbenden?