Hauskauf mit Schwiegereltern

3 Antworten

Das ein Haus gemeinsam erworben werden soll ist das eine. Zu welchen prozentualen Anteilen es erworben wird kann im Kaufvertrag formuliert werden. Wer welche Rechte und Pflichten an der Immobilie hat kann im Grundbuch eingetragen werden, muss eh alles Notariell beglaubigt sein, d.h. alle offenen Fragen merken und dem Notar stellen.

Leider fehlt in der Fragestellung völlig, wie dieses Haus von wem genutzt werden soll, ehe man sich Gedanken über die Geschwister machen kann.

Auch fehlen Hinweise zur geplanten Finanzierung des Kaufpreises.

0

Es soll natürlich von beiden genutzt werden, wobei hier auch jeder seine eigene Privatsphäre haben soll. Am liebsten natürlich ein Haus mit einer Einliegerwohnung, eventuell auch seperatem Eingang. Prinzipiell sollen mein Mann und ich die Eigentümer des Hauses werden. Da die Eltern meines Mannes aber spätestens in 10 - 15 Jahren ins Ausland gehen werden, ist die Frage, wie wir die Dinge am besten angehen. Entweder Eltern als Untermieter eintragen lassen oder gemeinsam kaufen.

0

Schwieriges Unterfangen. Ich bin grundsätzlich dagegen mit jemanden etwas zu kaufen. Vor allem keine Immobilie. Was Du machen könntest, daß die Beteiligung der Schwiegereltern als Gundschuld eingetragen wird. Dann hätten die Schwiegereltern zwar kein Eigentum, aber ihr hättet in der Höhe der Grundschuld Schulden bei den Schwiegereltern, die entsprechend zu verzinsen sind, wenn ein Zinssatz festgelegt wird.