Erben,Pflegen , Pflegeheim
Kann mir jemand hierzu eine antwort geben?EILT Mein Bruder hat vor 13 Jahren das Haus meiner Eltern bekommen und Ausgebaut. Das er das Haus quasi geschenkt bekommen hat,haben wir erst vor kurzem erfahren.Kurz vor meiner Mutters Tot habe ich mir ein schreiben zeigen lassen was abgemacht war.Darin stand das beide Eltern ein lebenlanges Wohnrecht besitzen.Ausserdem das mein Bruder soweit er es mit der Arbeit vereinbahren kann auch Pflegen muss.(Als das Haus übergeben wurde,war mein Bruder alleinstehend,jetzt verheiratet bevor meine Mutter starb) Nun lebte mein Vater als alleinversorger noch mit im Haus.Da meine Schwägerin nicht kochen kann hat mein Vater es mit übernommen,da mein Bruder ja auf Arbeit ist.(Aussage meines Vaters:Sie muss ja was zu essen haben bevor sie zur Arbeit fährt.(DUMM).Es ging auch einige Zeit gut,nur dann fing die Schwägerin an,über meinen Vater schlecht zu reden und mein Bruder wollte ihn schon rausschmeissen.Meine beiden Geschwister und ich gleich zum Anwalt und ihn Mitteilen lassen,das wenn er so weiter macht wegen Undank das Haus zurück geben muss.( Anwalt).Mein Vater ist 84 Jahre und die weh wehchen kommen,er bekommt keine Luft,Ärzte können nichts feststellen.Somit gehen wir davon aus das die Psyche ihn zu schaffen machen.Es ist den ganzen Tag ja niemand im Haus mit den er reden kann.Er fährt somit auch noch mit dem Auto kleinere Strecken.Bis auf letzten Sonntag,da hat mein Bruder ihn ins Krankenhaus geschafft,er bekam keine Luft.Innerhalb dieser paar Tage ist er jetzt ein Pflegefall und soll ins Heim und entmündigt werden,was meine beiden Geschwister und ich als Undank empfinden.Was können wir machen das es nicht soweit kommt mit der Entmündigung und das er ins Heim gegeben wird.Mein Vater war immer Überzeugt davon,das mein Bruder dieses nicht tun würde.Da ich 100 km entfernt wohne und arbeite kann ich nicht ständig danach sehen.Mein Bruder hat auch immer dafür gesorgt,das mein Vater wenn es ging an Verschönerungen des Hauses sein Geld dazu legt.
3 Antworten
und entmündigt werden,was meine beiden Geschwister und ich als Undank empfinden
Für die "Entmündigung" sind weder der Bruder noch Hinz und Kunz zuständig sondern das Amtsgericht und das entscheidet von Amts wegen. Damit ist das Thema "Undank" also schon mal vom Tisch. Was gibts sonst noch?
Hallo, Eventuell wird eine Betreuung des Vaters in Kürze bei euch ein Thema werden müssen?
Rechtzeitiges Informieren ist deshalb wichtig, gerade in gespannten Familienverhältnissen wie scheinbar bei euch. Ein gerichtlich bestellter Betreuer ( könntest Du z.B. sein ) entscheidet im Interesse des Betreuten u.a. :
z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ....
http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php K.
Nun, einen Anwalt habt Ihr ja schon.
Wenn ein Sohn entmündigen will und drei Kinder sind dagegen und können auch Gründe dafür vorlegen, wird das nicht klappen.
Zunächst mal muss festgestellt werden, ob eine stationäre Pflegebedürftigkeit besteht. Wenn er nur ambulant pflegebedürftig ist, bleibt er im Haus wohnen und der Bruder muss sich kümmern.
Viel Glück
Barmer