Hilfe in Steuersachen

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Im StBerG sucht man insofern mit Sicherheit an der falschen Stelle. Das ist ein beamtenrechtliches Problem. Leider habe ich keinen entsprechenden Kommentar zur Verfügung und kann daher nur raten, die Sache insofern abzuklären. Das Disziplinarrecht kennt da Verpflichtungen die sich aus anderen Gesetzen nicht ergeben. Als Beispiel darf ich die steuerliche Selbstanzeige nennen, die ja bekanntlich zur Straffreiheit führt. Obwohl auch einem insofern selbst betroffenen Steuerbeamten strafrechtlich keine Konsequenzen drohen könnten, sind Disziplinarmaßnahmen möglich und auch schon ausgesprochen worden. Ich wäre daher äußerst vorsichtig in Deinem Fall, ganz besonders auch deshalb, weil die Vertretung vor dem eigenen Finanzamt erfolgen soll.