Erbschaft von Cousine zu Cousine

2 Antworten

Richtig die im Testament benannte Erbin ist zur Mitarbeit verpflichtet, jedoch wird nichts Unmögliches von ihr verlangt werden können. Soweit die Kontaktdaten oder gar vollständigen Namen nicht bekannt sind reicht eine entsprechende Erklärung gegenüber den Nachlassgericht. Der Erbschein wird regelmäßig gegenüber Banken nur notwendig, soweit das fragliche Testament nicht notariell beglaubigt ist. Nach der letzten Rechsprechung des BGH dazu sind entgegenlautenden AGB der Banken diesbezüglich unwirksam. Die Banken haben ein notarielles Testament anstelle des Erbscheines zu akzeptieren. Sofern nur ein einfaches Testament existiert, wird der Erbschein ein wenig Zeit brauchen, bis das Nachlassgericht eventuelle Pflichtteilsberechtigte ermittelt hat oder aber zu dem Schluss gekommen ist, hier keine weiteren erkenntnisse zu erlangen.

Es ist durchaus ausreichend die Namen und die letzte bekannte Anschrift zu nennen. Damit kann das Amtsgericht selbst nachforschen. Wenn es allerdings schneller gehen soll kann Deine Mutter auch selbst Nachforschungen anstellen.

Es ist durchaus ausreichend die Namen und die letzte bekannte Anschrift zu nennen

Das widerspricht allerdings der Formulierung der Fragestellerin:

die korrekten Anschriften aller noch lebenden Cousins und Cousinen
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Die Mutter dürfte daran interessiert sein, die Erteilung des Erbscheins zu forcieren, folglich wird sie selbst nachforschen (recherchieren). Verpfllichtet ist sie hierzu allerdings nicht.

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