Pflichtanteil bei Berliner Testament mit drei Halbgeschwistern trotz Alleinerbe?
Meine Mutter ist jetzt leider verstorben, mein Vater bereits 1987. In ihren Unterlagen war ein verschlossenes von beiden Eheleuten unterzeichnetes Berliner Testament von 1984. In diesem bin ich nach dem Tod meiner Eltern als Alleinerbe genannt worden. Dies wurde ordnungsgemäß beim Amtsgericht mit allen Angaben der leiblichen Kinder abgegeben. In den Konto meiner Mutter stand ich bereits seit Jahren mit einer Vollmacht. Meine Mutter hat bereits zwei ältere Kinder. Wir stammen alle von unterschiedlichen Vätern. Jetzt nach der Beisetzung habe ich von dem Erstgeborenen über einen Anwalt ein Schreiben zu Erb-/Pflichteilsansprüchen erhalten. Binnen zwei Wochen soll ich ein von ihm beigefügtes Nachlassverzeichniss ausfüllen. Desweiteren Auskunft über alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen Paragraph 2050 ff BGB zu erteilen, die die Erblasserin innerhalb ihrer letzten 10 Lebensjahre an ihre Abkömmlinge getätigt hat. Kontoauszüge, Quittungen etc. soll ich auch noch lückenlos bei legen. Ich bin komplett fertig mit den Nerven. Meine Mutter wurde grad erst bei gesetzt. Ich muss noch ihre Wohnung auflösen und nun dieses Schreiben. Wie soll ich denn die letzten 10 Jahre recherchieren? Und ist das rechtens? Ich weiß grad nicht mehr weiter.
2 Antworten
1. Du bist nach dem Testament Alleinerbe.
2. Die älteren Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch § 2303 BGB.
3. Nach § 2314 BGB hast DU als Haupterbe den Pflichtteilsberechtigten Auskunft über das Erbe zu erteilen.
4. Auch die Ausgleichspflichtigen Schenkungen (§ 2050 BGB) sind anzugeben.
So, das waren die schlechten Nachrichten. Natürlich bist DU nach dem Verlust besonders belastet und auch naoch viel zu erledigen hast.
Lasse dich von dem Anwalt nicht unter Druck setzen.
Wenn Du Dich besser damit fühlst nimm Dir auch einen Anwalt, sonst schreibe dem Anwalt Deiner Brüder dass Du noch die Wohnung auflösen musst (und dabei auch das Verzeichnis dieser Hinterlassenschaft machen wirst) und deshlab eine längere Frist brauchst.
Bezüglich der Schenkungen der letzten 10 Jahre wirst Du Dich ja erinnern, ob Du größere Geldgeschenke erhalten hast. Gelegenheitsgeschenke zum Geburtstag und zu Weihnachten zählen natürlich nicht.
Wenn Du die Wohnung ausräumst kannst Du ja auch die Papiere alle sichern und danach prüfen. Leider musst Du ggf. die Kontoauszüge von der Bank nachfertigen lassen.
Leider habe ich keine besseren Nachrichten für Dich.
Das ist ja eine sehr komplette Antwort für diesen komplexen Fall, der leider nicht so selten sein dürfte. DH!
Was vielleicht auch noch interessiert, wenn Du schreibst: "Wenn Du Dich besser damit fühlst nimm Dir auch einen Anwalt," ist, ob diese Kosten nun das Erbe mindern und vor allem auch für den Pflichtteilsberechtigten.
Telefonieren ist nicht so gut, beweise mal, was der am Telefon gesagt hat. Also im Verkehr mit Anwälten nur schriftlich.
Wegen der Wohnung einen Entrümpler/Verwerter fragen. Da spart man ggf. Kosten, wenn der eine Chance der Verwertung sieht.
Und wenn Du alle Fragen nach bestem Wissen udn Gewissen beantwortest kannst Du allem mit ruhigem Gewissen entgegen sehen. Die Gegenseite muss ggf. beweisen, dass etwas nicht richtig ist.
Auch wenn dieser Bruder nur Geldleistung aus dem Erbe einfordern kann, würde ich ihm trotzdem fragen, ob er aus dem Nachlass und den Einrichtungsgegenständen irgend etwas möchte, das für ihn besonderen Erinnerungswert hat. Vielleicht ersparst Du auf diese Weise die Entsorgungskosten, die ja das Erbe mindern.
Grabpflrege und Grabverschonungskosten, sowie die Grabräumungskosten am Ende der Verschonfrist sind ebenfalls aus der Erbmasse zu begleichen.
Die Kontoauszüge müssen dem Bruder nicht ausgehändigt werden, es ist ausreichend, dass er sie bei Dir einsehen kann. Kopieen davon gehen zu seinen Lasten.
Vielleicht noch der Hinweis zum besseren Verständnis; wird jemand in einem Testament zum Alleinerben bestimmt, dann bedeutet das nicht, dass alle anderen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden, sondern es werden die pflichtteilsberechtigten Erben auf den Pflichtteil gesetzt und alle weiteren Erben gehen leer aus.
Hallo,
zwar nicht ganz zu vergleichen aber ähnlich verhielt es sich bei dieser Frage:
es beantwortet zumindest deine Fragen, nach der Rechtmäßigkeit. Ein Pflichtteil einzufordern (wenn leibliche Mutter verstorben) ist somit rechtens !
Gruß !
Die Vollmacht wurde von mir bis zum Tod meiner Mutter gar nicht genutzt. Ich habe damit den Nachlass nach ihrem Tot geregelt. Das sollte ja dann in den Unterlagen ersichtlich sein.
Die Vollmacht wurde von mir bis zum Tod meiner Mutter gar nicht genutzt.
Wie willst Du das beweisen außer z. B. durch die Kontoauszüge?
Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung. Ich muss die Wohnung in drei Wochen abgegeben und bin daher auch irritiert was die Angaben zur Wohnungseinrichtung sollen. Entweder finden wir jemanden der noch alles übernimmt oder wir müssen dies entsorgen lassen. Wir haben allen Verwandten angeboten sich das Inventar aus der Wohnung mitzunehmen. Soll man mit dem Anwalt meines Bruders telefonieren oder lieber einen Brief mit allen offenen Fragen und Aufschub der Frist schreiben?