Gibt es eine Möglichkeit, dass die Großeltern finanzielle Unterstützung in der Erziehung bekommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechte von Pflegeeltern und Kindern gestärkt: Am 1. März 2012 hoben die Leipziger Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Niedersachsen auf und urteilten, dass auch die Großeltern beim Jugendamt Leistungen der Hilfe zur Erziehung einfordern können, wenn sie ihr Enkelkind als Pflegekind aufnehmen (Az. 5 C 12.11).

Im konkreten Fall waren die Großeltern als Vormund für ihr Enkelkind bestellt und hatten dieses bei sich zu Hause aufgezogen. Die Mutter des Kindes war zum damaligen Zeitpunkt selbst erst fünfzehn Jahre alt, konnte für den Unterhalt ihres Kindes nicht selbst aufkommen und auch die Erziehung nicht gewährleisten

Hier der ganze Bericht:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pflegegeld-fuer-grosseltern-jugendamt-muss-auch-oma-und-opa-unterstuetzen/

Würde in diesem Fall das Kindergeld immer noch an die Eltern gehen oder könnte das dann auch an die Großeltern gehen?

Doppelt gibt es das Kindergeld nicht. Die Großeltern haben nur dann Anspruch darauf wenn die Eltern auf ihren Anspruch verzichten. Einseitig okkupieren könnt Ihr das Geld nicht. Und was sonstige finanzielle Unterstützung betrifft, so ist das doch von der finanziellen Gesamtsituation abhängig und dazu haben wir hier ja keinerlei Informationen.