Kann mein Vater meine gefahrenen Km von der Steuer absetzen?
Hallo,
Ich bin Azubi und fahre jeden tag 40 km zur Arbeit hin+ zurück. Da ich keine Steuern zahle (bzw nur wegen Weihnachtsgeld einmal 2 euro :D) habe ich mich gefragt ob mein Vater die gefahrenen Km von seinen Steuern absetzen kann.
Das Auto ist auf ihn versichert und er gilt auch als Halter. Allerdings fährt er die selbe Strecke jeden Tag mit einem anderem Auto. Da er nun Halter von beiden Autos is müsste er die Kilometerpauschale doch auch von beiden Autos absetzen können oder nich?
Und falls nicht. Stimmt es, dass ich nach meiner Ausbildung, wenn ich als Geselle arbeite und Steuern zahle die komplette pendlerpauschale und alles was sonst noch angefallen ist in den letzten 3,5 Jahren von den Steuer nachträglich absetzen kann und sozusagen erstma einige Zeit komplett Steuerfrei arbeite? (gab doch da 2012 irgendwie sone Änderung).
mfg Julian
1 Antwort
Also Dein Vater kann Deine Fahrtkosten nicht geltend machen. Aber Du kannst mit einer Steuererklärung die Fahrtkosten bis max. 4500€ je Kalenderjahr geltend machen. Damit bekommst Du einen Bescheid über den Verlustvortrag, der sich dann sinngemäß in jedem Folgejahr erhöht bis Du über Deine Einkünfte in Deinem Ausbildungsberuf Steuern zahlst. Dann wird der Verlustvortrag wieder abgebaut.
noch mal das hat EnnoBecker geschrieben (ach ja - der versteht sogar etwas davon - vielleicht solltest du auch lesen was geschrieben wird!) Und nur weil dir die Antworten nicht so in den Kram passen, das Finanzamt wird es deswegen nicht wegen dir ändern.
→ Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker vor 51 Minuten
Das würde so stimmen, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen. Da muss auch bei einem Auszubildenden allerhand zusammenkommen. 40 km Arbeitsweg werden da wohl nicht reichen.
Den Kommentar an Snoopy hatte ich schon geschrieben bevor mir EnnoBecker geantwortet also brauchst du ihn mir hier nich zitieren.
Und du brauchst mich hier auch nich so dumm anmachen. Ich würd hier wohl kaum Fragen stellen wenn ich mich in der Materie so gut auskennen würde. Und ich habe Ennobecker bereits geschrieben das er mir das doch bitte erläutern solle.
mir geht es um Artikel wie diese hier: http://www.sozialhilfe24.de/news/1434/studium-und-ausbildung-steuerlich-absetzbar/
Das was vor ein paar Monaten in den Nachrichten das man an 2012 seine Ausbildung komplett absetzen kann. Deswegen die Frage an EnnoBecker wie er darauf kommt weil ich darüber nichts gelesen hab.
Wenn das Urteil bereits wieder geändert wurde dann sag mir das und ich bin ruhig.
Hab ich jetz nicht ganz verstanden glaub ich. grob gesagt: Nach der Ausbildung mit der ersten Steuererklärung gebe ich meine Kosten für die komplette Ausbildung ( Fahrtkosten, Bücher usw) an und erhalte diesen Verlustvortrag.
Und dieser Verlustvortrag gibt an wieviel Steuern ich letzendlich wiederkriege aus den letzten 3,5 Jahren. Allerdings natürlich nicht auf einen Schlag, sondern diese Summe wird mir in den darauffolgenden Monaten/ Jahren von den eigentlich zu zahlenden Steuern monatlich abgezogen und ich lebe erstmal Lohnsteuerfrei bis dieser Betrag aufgebraucht ist?
Oder hab ichs jetz komplett falsch verstanden? Hab grad nochma im Internet gesucht und mir das so zusammengereimt.