Muss ich die Nebenkosten Abrechnung meiner verstorbenen Tante bezahlen?

2 Antworten

Hallo,

«Die bis dahin anfallenden Mieten und Nebenkostennachzahlungen sind Nachlassverbindlichkeiten, die die Erben bezahlen müssen.» Falls die Kosten aber höher als das hinterlassene Vermögen sind, muss der Erbe nicht auf sein eigenes Erspartes zurückgreifen. «Die Erben können ihre Haftung auf den Nachlass beschränken»

Quelle:
http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3152424-739654-tod-des-mieters-was-erben-und-vermieter-.html

siehe auch: Vermieter kann sich an Nachlassverwalter wenden

Wenn der Fragesteller den Artikel genau durchliest wird er erkennen, dass diese Haftungsbeschränkung nur dann eintritt, wenn die Erben das Erbe fristgerecht ausgeschlagen haben!

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@Snooopy155

das ist richtig, darüber ist uns nichts bekannt. Der Fragesteller wird diese offene Tatsache berücksichtigen müssen.

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Es geht nicht um Mietrecht, es geht um Erbrecht. Dazu sind die Angaben einfach zu dürftig. Das gesetzliche Erbrecht unterscheidet nach Ordnungen.

Hatte die Tante Kinder? Dann sind die zunächst berufen als Erbe 1.Ordnung. Sind die Kinder verstorben aber Enkel vorhanden? Dann erben die.

Du kannst nur als Erbe 2.Ordnung in Betracht kommen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html

Und wenn sie als Nichte nun Erbin der im letzten Jahr(!) Verstorbenen wäre, weil sie versäumt hat, das Erbe rechtzeitig auszuschlagen, was wäre dann?

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