Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?

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Zunächst mal: eine gesetzliche Regulierung erfahren Vermögensverwalter und Anlageberater, die diese Leistung mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. als Gewerbe, anbieten. Das ist nicht Deine Absicht und auch nicht Deine derzeitige Funktion.

Du triffst ebenso wie auch Deine Eltern Entscheidungen über ein Vermögen auf Basis Deiner Kenntnisse und ggf. unter Zuhilfenahme anderer Berater und Informationsquellen. Das ist eine rein private Angelegenheit in der Familie, die so in dieser Form ohne weiteres machbar ist.

Die Generalvollmacht mit Patientenverfügung wurde durch einen Notar beurkundet, d.h. hier besteht somit kein Zweifel an der Gültigkeit. Die Generalvollmacht über den Tod hinaus würde Dir ausreichen, um Vermögensentscheidungen zu treffen, aber Deine Eltern vertrauen Dir auch im Falle einer Krankheit, die richtigen Entscheidungen für sie zu treffen. Das ist beispielsweise in Fällen von Demenz, Komazuständen oder bestimmten psychischen Erkrankungen erforderlich. Die Generalvollmacht würde zwar für die Bank ausreichen, jedoch nicht eine Patientenverfügung einschließen.

Aus meiner Sicht haben Deine Eltern alles richtig gemacht. Sie haben rechtzeitig die Basis für zukünftige Entscheidungen in ihrem Sinne (die sie Dir zutrauen) gelegt. Natürlich musst Du Rechenschaft darüber ablegen, was Du tust, aber das geschieht im Innenverhältnis in der Familie.

Steuerlich gibt es ebenso keine Fragen, da die Anlagen auf Namen der Eltern durch Dich als Bevollmächtigten laufen. Deine eigenen Anlagen laufen separat.

Ich selber bin ebenso wie Du tätig und zeige mich äußerst erstaunt, welche Gedanken Du Dir da machst und welche Befürchtungen Du hegst.

Um mal ganz pragmatisch anzufangen: Du sitzt also an Deinem Computer und vergibst Aufträge. Ich weiß ja nicht, wie Du das handhabst, aber ich trete der Bank gegenüber nicht als Bevollmächtigter auf, sondern über den Zugang der Verwandten, die mir den Auftrag erteilt hat. Außer uns beiden weiß niemand, wer die Sache managt. Das erspart lästige Rückfragen.

Wie sollte bei dieser Ausgangslage je eine Information "nach außen" dringen?

Und wenn doch: Es liegt keine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vor. Das ist ausschließlich Privatsache. Braucht jemand, der seinen Eltern den Zaun streicht einen Meisterbrief? Braucht jemand, der einem Verwandten einen Splitter aus dem Finger zieht eine Zulassung bei der Ärztekammer? Wieso sollten bei innerfamiliärer Vermögensverwaltung andere Kriterien gelten?

Hallo, ja, mit den Gedanken ist das so eine Sache. Was ich auf jeden Fall tatsächlich vermeiden will ist eine rechtliche Situation, die dann auch noch Auswirkung auf mein normales Berufsleben haben könnte.

Ursprünglich hatte ich auch keine direkte Vollmacht, sondern mich über deren Account eingeloggt. Das war einfach zu handhaben, bis ich beim Kundenservice persönlich anrufen musste weil meine Eltern auch das ein oder andere Problem nicht verstanden haben, oder weil ich Unterschrift benötigte, während meine Eltern in Urlaub waren...

Nein, es liegt tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit vor und es ist Privatsache. Dennoch lese ich in jedem Anlegerforum solche Ergänzungen unter vielen Postings, wie dass "nur eigene Meinungen gepostet werden und dies keine Anlageberatung oder Empfehlung darstellt". So lax kann die Handhabung dann doch auch nicht sein im Ernstfall? Wenn ich mich mit Juristen über Privates in einem öffentlichen Forum unterhalte, dann muss ich aufpassen, dass das nicht nach kostenloser Beratung aussieht. ...

Hm. Gewinnerzielungsabsicht. Eigentlich habe ich ja zum Teil Gewinnerzielungsabsicht - nur nicht für mich.

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Kleine Anmerkung noch: Also das Ganze geschieht in deren Auftrag an mich und auf deren Rechnung, falls das zur Beantwortung der Frage wichtig ist. Steuerlich dürfte das daher kein problem sein. Aber anderweitig rechtlich?

Mir fällt als erstes ein: Wo kein Kläger - da kein Richter!

So lange Du das interfamiliär machst, sehe ich keinen Gesetzesverstoß. Ob Du tatsächlich eine Genehmigung seitens der Gewerbeordnung benötigst kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da Du deine Tätigkeit ja eben nicht gewerblich ausübst.

Danke, das beruhigt mich wirklich sehr.

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